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Insolvenzverfahren Moosservice24 GmbH: Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen – Verfügungsbefugnis des Verwalters bleibt bestehen
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Insolvenzverfahren Moosservice24 GmbH: Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen – Verfügungsbefugnis des Verwalters bleibt bestehen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Aktenzeichen: 58 IN 568/23

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat am 20. Dezember 2024 im laufenden Insolvenzverfahren der Moosservice24 GmbH, ansässig in der Brühlstraße 3, 79331 Teningen, eine entscheidende Anpassung der Maßnahmen getroffen. Das Unternehmen, geführt von Geschäftsführer Patrick Adam Brudek und im Handelsregister unter HRB 725862 eingetragen, hatte im Rahmen des Verfahrens bislang einer vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegen.

Beschluss: Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen

Die mit Beschluss vom 9. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Moosservice24 GmbH wurden durch das Insolvenzgericht aufgehoben. Dies bedeutet, dass die bisherige strikte Kontrolle des schuldnerischen Vermögens in Teilen gelockert wurde.

Allerdings bleibt die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Stephan Rüdlin, weiterhin bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist. Insbesondere ist er weiterhin befugt:

  • Die entstandenen Verfahrenskosten gemäß den Vorschriften der §§ 209 und 207 Abs. 3 Satz 1 InsO zu begleichen.
  • Seine Vergütung als Sachverständiger und als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach gerichtlicher Festsetzung) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.

Verfahrensbeteiligte

Das Unternehmen wird im Verfahren durch die Kanzlei Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, vertreten. Die operative Verantwortung für die Abwicklung und Verwaltung des Vermögens liegt weiterhin bei dem erfahrenen vorläufigen Insolvenzverwalter Stephan Rüdlin.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann darauf hindeuten, dass das Insolvenzverfahren eine neue Phase erreicht hat. Gleichzeitig bleibt die verbleibende Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Verfahrens. Insbesondere die Begleichung der Verfahrenskosten und die ordnungsgemäße Verwaltung der verbleibenden Mittel stehen weiterhin unter seiner Verantwortung.

Für die Gläubiger ist dies ein Hinweis darauf, dass das Verfahren möglicherweise auf eine abschließende Klärung zusteuert, sei es durch eine endgültige Insolvenz oder eine alternative Lösung.

Ausblick

Der nächste entscheidende Schritt im Insolvenzverfahren der Moosservice24 GmbH wird die Feststellung sein, ob das Unternehmen liquidiert oder ob eine Restwertverteilung vorgenommen wird. Das Verfahren bleibt damit sowohl für Gläubiger als auch für Geschäftspartner von großem Interesse.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau, 20.12.2024

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