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Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters der Vector Foiltec GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 531 IN 16/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vector Foiltec GmbH, ansässig in Steinacker 3, 28717 Bremen und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 16058 HB, wurde durch das Amtsgericht Bremen eine weitere Maßnahme beschlossen.

Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Stefan Lehnert, befindet sich seit dem 1. November 2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Mit Beschluss vom 23. Dezember 2024 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen im Interesse der Insolvenzmasse erteilt.

Bedeutung des Beschlusses

Die erweiterte Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters ermöglicht es, gezielte Maßnahmen durchzuführen, die dem Schutz und der Sicherung der Insolvenzmasse dienen. Solche Einzelermächtigungen können Handlungen umfassen, wie etwa die Fortführung von Geschäften, die Verwertung von Vermögenswerten oder den Abschluss wichtiger Verträge, sofern diese zur Wahrung der Gläubigerinteressen erforderlich sind.

Einsichtnahme und weitere Informationen

Der vollständige Beschluss ist während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen einzusehen. Details zu den konkreten Einzelermächtigungen können dort eingesehen werden.

Zusammenfassung

Mit der Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters unterstreicht das Amtsgericht Bremen die Dringlichkeit und Bedeutung einer gezielten Verwaltung der Vermögenswerte der Vector Foiltec GmbH. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Interessen der Gläubiger zu sichern und eine solide Grundlage für die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren zu schaffen.

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