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„Die Spielerei UG“: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 5 IN 1529/24

Am 23. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart im laufenden Verfahren über den Insolvenzantrag der „Die Spielerei UG (haftungsbeschränkt)“ die mit Beschluss vom 30. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Oberen Waiblinger Straße 140, 70374 Stuttgart hat, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 793091 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Alessia Angela Borazio vertreten.

Was bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen?

Mit der Aufhebung der zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen entfällt die bisherige Kontrolle über die Vermögensverfügungen der Schuldnerin. Dies deutet darauf hin, dass die Vermögenslage des Unternehmens möglicherweise geklärt wurde oder die Voraussetzungen für die Fortsetzung der Sicherung nicht mehr vorliegen. Der Beschluss signalisiert, dass die „Die Spielerei UG“ wieder über mehr Eigenständigkeit in der Verwaltung ihres Vermögens verfügt.

Hintergrund des Verfahrens

Der Insolvenzantrag der „Die Spielerei UG“ betrifft das eigene Vermögen der Gesellschaft. Ziel solcher Verfahren ist es, die finanzielle Lage eines Unternehmens zu prüfen und entweder eine Sanierung einzuleiten oder – im Falle einer Überschuldung – das Unternehmen abzuwickeln.

Im Vorfeld des aktuellen Beschlusses wurden am 30. Oktober 2024 Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und einen möglichen Vermögensabfluss zu verhindern. Diese Maßnahmen wurden nun durch den Beschluss des Insolvenzgerichts aufgehoben.

Verfahrensbeteiligte

Das Unternehmen wird im laufenden Verfahren durch den Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Jochen Waldenmaier, vertreten. Seine Kanzlei befindet sich in der Robert-Bosch-Straße 17/5, 73117 Wangen. Das Aktenzeichen seines Mandats lautet „e094-7“.

Ausblick

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ist ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren. Sie könnte darauf hinweisen, dass das Unternehmen sich einer Klärung seiner finanziellen Situation nähert und möglicherweise nicht mehr als akut gefährdet angesehen wird. Ob dies jedoch zu einer Sanierung und einem Fortbestand des Unternehmens führt, bleibt abzuwarten.

Gläubiger und andere Beteiligte werden den weiteren Verlauf des Verfahrens genau beobachten, da dieser entscheidend für die Befriedigung offener Forderungen und die Zukunft der „Die Spielerei UG“ ist.

Amtsgericht Stuttgart, 23.12.2024

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