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Interview mit Rechtsanwalt Daniele Blazek: „Grauer Kapitalmarkt – hohe Renditeversprechen, aber massive Risiken“

Tumisu (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Blazek, der Begriff „Grauer Kapitalmarkt“ klingt für viele Verbraucher erst einmal undurchsichtig. Können Sie kurz erklären, was genau darunter zu verstehen ist?

Daniele Blazek: Der Graue Kapitalmarkt bezeichnet den Bereich des Finanzmarktes, der nur unzureichend oder gar nicht von staatlicher Aufsicht, wie beispielsweise durch die BaFin, kontrolliert wird. Anders als der regulierte „Weiße Kapitalmarkt“, auf dem Banken, Versicherungen oder Börsengeschäfte stattfinden, gibt es hier kaum verbindliche Vorschriften oder umfassende Prüfungen. Anbieter im Grauen Kapitalmarkt locken oft mit hohen Renditen, aber die Risiken und möglichen Verluste werden entweder verschwiegen oder heruntergespielt. Viele Anleger unterschätzen deshalb die Gefahr, ihr gesamtes Investment zu verlieren.

Redaktion: Was wird typischerweise auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten?

Daniele Blazek: Die Bandbreite ist groß, umfasst aber häufig Produkte wie Nachrangdarlehen, Genussrechte, Crowdinvesting, Direktinvestments in Immobilien, erneuerbare Energien oder Edelmetalle sowie unternehmerische Beteiligungen an geschlossenen Fonds. All diese Produkte zeichnen sich durch komplexe Vertragsstrukturen und ein hohes Verlustrisiko aus. Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen oft nicht genau, in was ihr Geld investiert wird und welche rechtlichen Bedingungen gelten – ein gefährlicher Nährboden für finanzielle Verluste.

Redaktion: Was macht den Grauen Kapitalmarkt für Anleger so riskant?

Daniele Blazek: Das größte Risiko besteht darin, dass viele dieser Anlageformen keinen oder nur einen geringen Schutz durch gesetzliche Vorschriften genießen. Zum Beispiel gibt es keine Einlagensicherung wie bei einem Bankkonto. Hinzu kommt, dass viele Anbieter die Risiken kleinreden oder gar nicht erst transparent machen. Selbst wenn es Prospekte gibt, die seit einer Gesetzesänderung bei vielen Produkten Pflicht sind, lesen diese die wenigsten Anleger vollständig – geschweige denn, dass sie die oft juristisch und finanziell komplexen Texte verstehen.

Ein weiteres Problem ist die Intransparenz der Geschäftsmodelle. Anleger wissen häufig nicht genau, wie und wo ihr Geld verwendet wird. Im schlimmsten Fall stellen sich die Renditeversprechen als unrealistisch heraus und das Unternehmen kann die versprochenen Zahlungen nicht leisten.

Redaktion: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es mittlerweile, um den Grauen Kapitalmarkt besser zu regulieren?

Daniele Blazek: In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber tatsächlich versucht, den Grauen Kapitalmarkt stärker zu regulieren. Eine wichtige Maßnahme war die Einführung einer Prospektpflicht für viele Produkte, wie etwa Nachrangdarlehen oder geschlossene Fonds. Diese Prospekte müssen klar und verständlich über die Risiken informieren.

Auch die Anforderungen an Vermittler wurden verschärft, sodass diese eine gewisse Qualifikation nachweisen müssen. Dennoch bleibt der Graue Kapitalmarkt ein Bereich, in dem Verbraucher stark auf sich selbst angewiesen sind, da die staatliche Kontrolle weiterhin lückenhaft ist.

Redaktion: Worauf sollten Anleger achten, wenn sie Produkte aus dem Grauen Kapitalmarkt angeboten bekommen?

Daniele Blazek: Zunächst einmal gilt: Vorsicht bei hohen Renditeversprechen. Je höher die Rendite, desto größer ist auch das Risiko. Anleger sollten sich nie unter Zeitdruck setzen lassen – seriöse Angebote haben keinen Verfallsdatum.

Zweitens sollte jeder, der investieren möchte, den Prospekt genau lesen, insbesondere die Risikohinweise. Wenn etwas unverständlich ist, empfehle ich, einen unabhängigen Experten oder eine Verbraucherzentrale zu konsultieren.

Und schließlich: Investieren Sie nur Geld, dessen Verlust Sie im schlimmsten Fall verschmerzen können. Der Graue Kapitalmarkt ist kein sicherer Ort für die Altersvorsorge oder für Geld, das man dringend benötigt.

Redaktion: Was kann man tun, wenn man bereits investiert hat und den Verdacht hat, auf ein unseriöses Angebot hereingefallen zu sein?

Daniele Blazek: Wenn man bereits unterschrieben hat, sollte man zunächst prüfen, ob noch ein Widerrufsrecht besteht. Dieses gilt häufig bei Vertragsabschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen, also etwa zu Hause oder online. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann das Widerrufsrecht sogar verlängern.

Falls das Widerrufsrecht nicht mehr greift, bleibt die Möglichkeit, die Beratung und den Vertrag auf Fehler zu prüfen. Wurde beispielsweise nicht ausreichend über die Risiken informiert oder ein Produkt verkauft, das nicht zu den Bedürfnissen des Anlegers passt, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Hier sollte man unbedingt einen Anwalt einschalten, der auf Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.

Redaktion: Welche Rechte haben Anleger, wenn sie falsch beraten wurden?

Daniele Blazek: Eine fehlerhafte Beratung kann Schadensersatzansprüche auslösen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermittler Risiken verschwiegen oder das Produkt falsch dargestellt hat. Auch ein Verkaufsdruck, etwa durch die Behauptung, es handle sich um ein „einmaliges Angebot“, kann rechtlich relevant sein.

Anleger sollten in solchen Fällen alle Unterlagen sichern – insbesondere den Prospekt, E-Mails und Notizen von Beratungsgesprächen. Diese Dokumente sind wichtig, um im Streitfall die fehlerhafte Beratung nachweisen zu können.

Redaktion: Gibt es einen Rat, den Sie Anlegern grundsätzlich mit auf den Weg geben möchten?

Daniele Blazek: Mein wichtigster Rat lautet: Verstehen Sie immer genau, in was Sie investieren. Lesen Sie die Unterlagen gründlich, hinterfragen Sie Renditeversprechen kritisch und holen Sie sich im Zweifel eine zweite Meinung von einem unabhängigen Experten.

Der Graue Kapitalmarkt kann für risikobereite Anleger interessant sein, aber es bleibt ein gefährliches Pflaster. Investieren Sie nur einen kleinen Teil Ihres Vermögens und nur dann, wenn Sie sich der Risiken bewusst sind.

Redaktion: Vielen Dank, Herr Blazek, für Ihre Einschätzungen und die wertvollen Tipps!

Daniele Blazek: Sehr gerne, danke Ihnen!

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