Aktenzeichen: 36e IN 6041/24
Ende der Sicherungsmaßnahmen für die ESAB Bau GmbH
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESAB Bau GmbH, mit Sitz in der Landsberger Allee 394, 12681 Berlin, einen neuen Beschluss gefasst. Am 20. Dezember 2024 wurde entschieden, dass die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) aufgehoben werden.
Hintergrund zur ESAB Bau GmbH
Die ESAB Bau GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 210415 eingetragen ist, stand zuvor unter gerichtlicher Aufsicht, um eine mögliche Gefährdung der Vermögenswerte zu verhindern. Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen endet diese Phase des Verfahrens.
Was bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen?
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass keine Beschränkungen mehr auf die Verfügungen der Schuldnerin bestehen. Weder die Überwachung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter noch andere Sicherungsmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen. Dies kann bedeuten, dass die wirtschaftliche Lage der ESAB Bau GmbH entweder stabilisiert wurde oder das Insolvenzverfahren nicht weitergeführt wird.
Ausblick
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen stellt einen entscheidenden Wendepunkt im Verfahren dar. Es bleibt abzuwarten, ob die ESAB Bau GmbH ihre Geschäfte ohne weitere Einschränkungen fortführen kann oder ob andere Entwicklungen im Verfahren eintreten.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 36e IN 6041/24
Datum des Beschlusses: 20.12.2024