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Insolvenzverfahren eingeleitet: Erste Sahne GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 80 IN 1010/24


Beschluss des Amtsgerichts Bochum über die Erste Sahne GmbH

Am 23. Dezember 2024, um 10:43 Uhr, hat das Amtsgericht Bochum im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Erste Sahne GmbH angeordnet. Die Erste Sahne GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 7435 und mit Sitz in der Am Alten Kirchplatz 10, 45665 Recklinghausen, wird von den Geschäftsführern Tobias Rawers und Robert Mazurek vertreten.


Hintergrund und Ziel des Verfahrens

Die Erste Sahne GmbH, die für ihre Geschäftstätigkeiten als regionaler Anbieter bekannt ist, sieht sich mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Durch die vorläufige Insolvenzverwaltung sollen die Vermögenswerte des Unternehmens geschützt und die Interessen der Gläubiger:innen gewahrt werden.


Anordnung und Maßnahmen im Überblick

  1. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum, bestellt.

    • Kontakt des Insolvenzverwalters:
      • Telefon: Nicht angegeben
      • Adresse: Wittener Straße 2, 44789 Bochum
  2. Verfügungsbeschränkung für die Erste Sahne GmbH
    Die Geschäftsleitung der Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen und Sicherung von Bankguthaben
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie Forderungen der Erste Sahne GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Untersagung von Zahlungen an die Schuldnerin
    • Drittschuldner:innen (z. B. Kund:innen oder Geschäftspartner:innen) dürfen ausstehende Zahlungen nicht mehr an die Erste Sahne GmbH leisten, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 23 Abs. 1 InsO).
    • Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Vermeidung unrechtmäßiger Abflüsse.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Lage der Erste Sahne GmbH zu prüfen und zu klären, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Insbesondere sollen dabei die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens, die Interessen der Gläubiger:innen sowie mögliche Sanierungsoptionen geprüft werden.


Ausblick und weitere Schritte

Die Erste Sahne GmbH befindet sich in einer entscheidenden Phase, in der ihre Zukunft als Unternehmen und die Interessen der Gläubiger:innen bewertet werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögenswerte zu sichern, Gläubigerrechte zu schützen und die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens zu analysieren.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum einzureichen. Weitere Informationen zur Einlegung von Rechtsmitteln und zur elektronischen Kommunikation finden sich auf den offiziellen Seiten des Amtsgerichts Bochum.


Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 80 IN 1010/24
Datum des Beschlusses: 23.12.2024

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