Aktenzeichen: 105 IN 769/24
Vorläufige Insolvenzverwaltung für Wohnmobilunternehmen angeordnet
Das Amtsgericht Landshut hat am 23. Dezember 2024, um 12:00 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bayern Camper GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Am Höhenfeld 1, 84329 Wurmannsquick, entscheidende Maßnahmen getroffen. Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wurden wichtige Anordnungen nach § 21 Insolvenzordnung (InsO) getroffen.
Überblick zur Schuldnerin
Die Bayern Camper GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRA 10434 eingetragen. Die geschäftsführende Gesellschafterin, die Bayern Camper Verwaltungs GmbH, wird von Herrn Günter Obermeier vertreten. Das Unternehmen ist auf die Vermietung und Verwaltung von Wohnmobilen spezialisiert. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat die Schuldnerin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Gericht hat Rechtsanwältin Johanna Wagner, Sebastianiweg 8, 84028 Landshut, als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Wagner ist unter der Telefonnummer +49 (871) 66008660 sowie per E-Mail an la@wl-inso.de erreichbar.
Die Insolvenzverwalterin ist dafür zuständig, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Verfügungsbeschränkung: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
- Außenstände: Die Einziehung von Außenständen fällt ebenfalls unter diese Anordnung.
- Schutz vor Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich einstweiliger Verfügungen oder Arrestbeschlüsse, sind untersagt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Elektronische Rechtsbehelfe müssen den technischen Anforderungen entsprechen und können über sichere Übermittlungswege eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Webseite der deutschen Justiz unter www.justiz.de verfügbar.
Ausblick
Die nächsten Schritte umfassen die Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens und die Feststellung, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Darüber hinaus wird die Insolvenzverwalterin analysieren, ob eine Fortführung des Unternehmens oder ein geordneter Abwicklungsprozess möglich ist.
Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 23. Dezember 2024
Aktenzeichen: 105 IN 769/24