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Insolvenzverfahren beim Ruhr-Plasma-Zentrum Bochum GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1058/24

Am 23. Dezember 2024 um 10:49 Uhr hat das Amtsgericht Bochum im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Ruhr-Plasma-Zentrum Bochum GmbH einschneidende Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit das Betreiben von Plasmapherese-Stationen umfasst, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 4873 eingetragen. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in der Ferdinandstraße 13, 44789 Bochum, und wird durch den Geschäftsführer Herrn Seyed Hamid Reza Beheshti vertreten.

Vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens

Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Straße 56, 44789 Bochum, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Ruhr-Plasma-Zentrum Bochum GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Im Zuge der Anordnung gelten ab sofort folgende Regelungen:

  • Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Einziehung von Forderungen: Dr. Dimassi ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zahlungsverbote: Schuldner der Ruhr-Plasma-Zentrum Bochum GmbH (Drittschuldner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten und sind aufgefordert, ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu handeln (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Maßnahmen

Die angeordneten Regelungen zielen darauf ab, das Vermögen der Ruhr-Plasma-Zentrum Bochum GmbH zu sichern und eine ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Insbesondere soll verhindert werden, dass Gläubiger durch unkontrollierte Zahlungen oder Verfügungen benachteiligt werden.

Rechtsanwalt Dr. Dimassi wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen, die Gläubiger informieren und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder eine endgültige Insolvenz unumgänglich wird.

Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb

Das Ruhr-Plasma-Zentrum Bochum GmbH, das sich auf die Gewinnung und Spende von Blutplasma spezialisiert hat, zählt zu den wichtigen Anbietern in diesem medizinischen Bereich. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht das Unternehmen nun unter strikter Kontrolle, was den Handlungsspielraum für den operativen Betrieb vorerst einschränken dürfte.

Einblick in den weiteren Verlauf

In den nächsten Wochen wird geprüft, ob eine Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens erfolgen soll. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bochum über die Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens wird maßgeblich von der aktuellen Vermögens- und Liquiditätslage der GmbH abhängen.

Amtsgericht Bochum, 23.12.2024

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