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Führerscheinumtausch: Wichtige Fristen im Überblick

Mondisso (CC0), Pixabay

Der Führerscheinumtausch in Deutschland läuft auf Hochtouren – und wer noch ein altes Papierdokument besitzt, sollte die Fristen im Blick behalten. Ziel der Maßnahme ist es, bis spätestens 2033 alle Führerscheine in einheitliche, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umzuwandeln. Betroffen sind dabei Millionen von Führerscheininhabern, die noch im Besitz von Papierführerscheinen oder älteren Kartenführerscheinen sind.

Wer ist betroffen?

Der Umtausch betrifft Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hierbei wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

Führerscheine aus Papier: Hier richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers.
Kartenführerscheine: Hier gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins als maßgebend.

Die Fristen im Detail

Für Papierführerscheine:

Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2024.
Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2025.
Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2026.
Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2027.

Für Kartenführerscheine (ausgestellt bis 18. Januar 2013):

Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026.
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027.
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Verkehrskontrolle kann das Fahren mit einem ungültigen Führerschein mit bis zu 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden. Hinzu kommen die Unannehmlichkeiten, wenn der Führerschein zum Nachweis der Fahrerlaubnis benötigt wird.

Wie erfolgt der Umtausch?

Der Umtausch kann bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Erforderliche Unterlagen sind:

Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Ein biometrisches Passfoto.
Der alte Führerschein.

Warum der Umtausch?

Die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein dient der Fälschungssicherheit und soll zudem gewährleisten, dass Führerscheindaten europaweit einheitlich überprüfbar sind. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch unbefristet bestehen.
Tipp: Rechtzeitig aktiv werden

Da der Umtausch vielerorts mit langen Wartezeiten verbunden ist, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren. Besonders in Großstädten kann es zu Verzögerungen kommen, wenn viele Fahrer die Fristen kurz vor Ablauf wahrnehmen möchten. Wer jetzt handelt, spart Stress und Geld – und ist auf der sicheren Seite.

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