Ein 22-jähriger Autofahrer aus Schongau im Landkreis Weilheim-Schongau hat seinem Fahrzeug ein besonderes Weihnachtsoutfit verpasst – und sich damit in rechtliche Schwierigkeiten gebracht. Der Wagen, geschmückt mit zahlreichen grellen Lichterketten, fiel der Polizei auf und wurde einer genauen Kontrolle unterzogen. Die Beamten stellten nicht nur die unzulässige Rundumbeleuchtung fest, sondern auch eine Reihe weiterer schwerwiegender Verstöße.
Lichtershow am Auto: Ein No-Go im Straßenverkehr
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt klare Regeln für die Fahrzeugbeleuchtung vor: Weißes Licht ist nur vorne und rotes Licht nur hinten erlaubt. Die festliche Beleuchtung des jungen Mannes umfasste jedoch eine Vielzahl blinkender und farbiger Lichter, die rund um das Fahrzeug angebracht waren – ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften.
Mehr als nur Beleuchtungsmängel: Weitere Verstöße entdeckt
Eine genaue Inspektion des Fahrzeugs brachte zusätzliche Mängel ans Licht. Das Fahrwerk des Autos war so tief eingestellt, dass es nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Zudem hatte der Fahrer einen überdimensionierten Heckspoiler montiert und einen Überrollbügel im Innenraum installiert. Keines dieser Bauteile war offiziell genehmigt. Zu allem Überfluss waren am Wagen rote Oldtimerkennzeichen angebracht, die eigentlich auf die Mutter des jungen Mannes zugelassen waren.
Polizei: „Kein versehentlicher Fehltritt“
Der Fahrer zeigte wenig Einsicht und dokumentierte den Polizeieinsatz sowie sein getuntes Auto in den sozialen Medien. „Das war kein versehentlicher Fehltritt“, erklärte ein Sprecher der Polizei. Vielmehr deuteten die Umstände darauf hin, dass der 22-Jährige sich bewusst über die geltenden Regeln hinweggesetzt habe.
Bußgeld und Gutachten: Hohe Kosten erwartet
Dem Fahrer drohen nun empfindliche Konsequenzen. Die Polizei kündigte an, dass ein technisches Gutachten erstellt wird, um den Umfang der Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Straßenverkehrsgesetz zu ermitteln. Zudem könnten Verstöße gegen die Abgabenordnung zur Nutzung der Oldtimerkennzeichen hinzukommen. Die zu erwartenden Kosten dürften für den Fahrer ein teures Weihnachtsgeschenk werden.
Ein Appell an Autofahrer
Die Polizei nutzte den Vorfall, um darauf hinzuweisen, dass kreative Umbauten an Fahrzeugen klare Grenzen haben. „Wer sein Fahrzeug tunen möchte, sollte sich vorher gut informieren und alle notwendigen Genehmigungen einholen“, appellierten die Beamten. So ließe sich verhindern, dass aus festlicher Stimmung ein teures Lehrstück wird.