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Vorläufige Insolvenzverwaltung für mbw metallveredelung Hartha GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 606/24


Rettungsmaßnahmen für die mbw metallveredelung Hartha GmbH & Co. KG

Am 23. Dezember 2024 um 11:45 Uhr hat das Amtsgericht Baden-Baden im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der mbw metallveredelung Hartha GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Sonnenstraße 32-34, 04746 Hartha, umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, die Vermögenslage der Schuldnerin zu stabilisieren und mögliche Nachteile für die Gläubiger abzuwenden.

Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die mbw metallveredelung Hartha Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführerin Vanessa Schmidt ist. Das Verfahren wird von der renommierten Freiburger Kanzlei Schleich & Partner mbB begleitet.


Hintergründe und Ziele der vorläufigen Verwaltung

Die mbw metallveredelung Hartha GmbH & Co. KG, eingetragen beim Amtsgericht Chemnitz unter der Handelsregisternummer HRA 112997, befindet sich in einer finanziell angespannten Lage. Um die Insolvenzmasse zu sichern und den Betrieb vor weiteren Nachteilen zu bewahren, hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme ist ein erster Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens und der Chancen auf eine Fortführung.


Anordnung und Maßnahmen

Das Gericht hat folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

  1. Allgemeines Verfügungsverbot
    Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl bestellt. Er wird die Vermögenswerte des Unternehmens sichern und die wirtschaftliche Lage umfassend prüfen.

    Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

    • Name: Dr. Dirk Pehl
    • Adresse: Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern
    • Telefon: 07841-7080
    • Fax: 07841-708301
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungen
    Alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls untersagt.
  4. Verwaltung der Bankkonten und Forderungen
    Die Verwaltung und Verfügung über Bankkonten sowie Forderungen der Schuldnerin wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Er ist ermächtigt, eingehende Gelder zu empfangen und Sonderkonten einzurichten, um die Insolvenzmasse zu schützen.
  5. Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens zu analysieren. Hierbei steht die Frage im Mittelpunkt, ob das Unternehmen fortgeführt oder ein geordneter Abwicklungsprozess eingeleitet werden kann.
  6. Ermittlung der Verfahrenskostenfähigkeit
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Rechte und Pflichten der Beteiligten

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen. Zudem ist er ermächtigt, Dritte, wie beispielsweise Banken, Behörden und Geschäftspartner, zur Auskunftserteilung aufzufordern.

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihn bei der Sicherung der Insolvenzmasse zu unterstützen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn keine Verkündung erfolgt ist, mit der Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.


Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die mbw metallveredelung Hartha GmbH & Co. KG sein. Die Ergebnisse der Prüfung durch Dr. Dirk Pehl werden Aufschluss darüber geben, ob das Unternehmen eine zweite Chance erhält oder ob alternative Lösungen für die Gläubiger notwendig sind.

Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens zeigt sich die Entschlossenheit des Gerichts, eine transparente und gerechte Lösung für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht
Datum: 23.12.2024

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