Aktenzeichen: 11 IN 601/24
Krise im Metall- und Vorrichtungsbau: Amtsgericht Baden-Baden ordnet Maßnahmen an
Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 23. Dezember 2024 um 11:00 Uhr ein weitreichendes Verfahren zur vorläufigen Insolvenzverwaltung der mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Victoria Boulevard K 100, 77836 Rheinmünster, eingeleitet. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Vanessa Schmidt vertreten. Ziel des Verfahrens ist es, die wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft zu prüfen und eine gerechte Lösung für Gläubiger und andere Beteiligte zu finden.
Hintergründe zum Antrag
Die mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 211057, sah sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gezwungen, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren wurde durch die Bevollmächtigten der Schuldnerin, die Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, angestoßen, die die Interessen der Gesellschaft vertreten.
Verfügung und Sicherungsmaßnahmen
Um eine Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht verschiedene Maßnahmen getroffen:
- Allgemeines Verfügungsverbot:
Die Schuldnerin darf keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen vornehmen. Sämtliche Entscheidungen dieser Art unterliegen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. - Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Insolvenzrechtler Dr. Dirk Pehl bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu überprüfen.Kontaktdaten:
- Adresse: Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern
- Telefon: 07841-7080
- Fax: 07841-708301
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend gestoppt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Einschränkungen bei Bank- und Finanztransaktionen:
Die Verwaltung und Verfügung über Bankkonten sowie Forderungen liegt ab sofort ausschließlich in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser ist zudem berechtigt, eingehende Gelder zu empfangen und Sonderkonten zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu schützen. - Prüfung der Fortführungsfähigkeit:
Dr. Dirk Pehl wurde beauftragt, zu prüfen, ob die Gesellschaft über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Weiterhin soll er ermitteln, ob es Aussichten auf eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens gibt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse, um die Interessen der Gläubiger und die Transparenz im Verfahren sicherzustellen. Hierzu gehören:
- Einsicht in alle Geschäftsunterlagen, Konten und Vermögenswerte der Schuldnerin.
- Kontrolle und Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit.
- Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Buchführungsmaßnahmen.
- Prüfung und Berichterstattung an das Gericht über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin.
Zudem ist er berechtigt, Kreditverträge zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld abzuschließen und diese zu besichern, um die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Baden-Baden eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn keine Verkündung erfolgt ist, mit deren Zustellung bzw. Bekanntmachung.
Ausblick
Die nächsten Wochen werden entscheidend für die Zukunft der mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH sein. Die Ergebnisse der Prüfung durch Dr. Dirk Pehl werden zeigen, ob eine wirtschaftliche Neuausrichtung des Unternehmens möglich ist oder andere Schritte erforderlich werden. Das Verfahren zeigt erneut die Bedeutung eines geordneten Insolvenzmanagements für den Schutz der Gläubiger und die Klärung der Unternehmensperspektiven.
Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht
Datum: 23.12.2024