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Interview mit Kapitalmarktexperten Thomas Bremer: Was bedeutet der Nachtrag für die Anleger der DFI Wohnen 2?

Tumisu (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Bremer, die DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG hat kürzlich den Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt des geschlossenen Fonds „DFI Wohnen 2“ veröffentlicht. Darin wird unter anderem die Zeichnungsfrist bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Was bedeutet das für Anleger?

Thomas Bremer: Die Verlängerung der Zeichnungsfrist zeigt zunächst, dass der Fonds offenbar Schwierigkeiten hat, das geplante Kommanditkapital in der ursprünglich vorgesehenen Frist einzuwerben. Die Platzierungsphase wurde ursprünglich für einen kürzeren Zeitraum geplant, und eine Verlängerung deutet darauf hin, dass die Nachfrage durch Anleger bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist.

Für Anleger ist das ein Warnsignal. Es könnte bedeuten, dass der Fonds Probleme hat, ausreichend Kapital zu generieren, was wiederum Auswirkungen auf die geplanten Investitionen und die Renditeerwartungen haben könnte. Die Tatsache, dass die Zeichnungsfrist nun bis Mitte 2025 verlängert wurde, gibt dem Fonds zwar mehr Zeit, birgt aber auch das Risiko, dass die geplanten Investitionen später beginnen oder möglicherweise gar nicht wie geplant realisiert werden.

Interviewer: Der Nachtrag spricht auch von einem Widerrufsrecht für Anleger, die bereits eine Beteiligung gezeichnet haben. Was können Anleger davon halten?

Thomas Bremer: Das Widerrufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn neue wesentliche Informationen über ein Investment veröffentlicht werden, die die Grundlage für die Entscheidung der Anleger ändern könnten. In diesem Fall wurde die Zeichnungsfrist verlängert, was eine solche wesentliche Änderung darstellt.

Anleger, die bereits vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine Beteiligung gezeichnet haben, können ihre Willenserklärung innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung widerrufen. Das bedeutet, dass sie die Möglichkeit haben, ohne Angabe von Gründen aus dem Investment auszusteigen, sofern die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Ich empfehle betroffenen Anlegern dringend, dieses Widerrufsrecht zu prüfen und sich zu überlegen, ob sie unter den veränderten Bedingungen an der Anlage festhalten möchten.

Interviewer: Was könnte die Verlängerung der Zeichnungsfrist über die wirtschaftliche Situation oder die Planung des Fonds aussagen?

Thomas Bremer: Eine Verlängerung der Zeichnungsfrist kann auf mehrere Faktoren hindeuten:

Mangelndes Investoreninteresse: Es könnte sein, dass der Fonds auf dem Markt nicht gut angenommen wurde, etwa wegen unzureichender Renditeperspektiven, mangelndem Vertrauen in die KVG (Kapitalverwaltungsgesellschaft) oder Problemen in der Immobilienbranche.
Eingeschränkte Investitionsmöglichkeiten: Der Fonds könnte Schwierigkeiten haben, die geplanten Immobilienobjekte zu erwerben oder die anvisierten Investitionen umzusetzen. Das könnte dazu führen, dass das Kapital nicht wie geplant verwendet wird.
Allgemeine Marktentwicklungen: Die Immobilienbranche hat derzeit mit Herausforderungen wie steigenden Zinsen, höheren Baukosten und einer zurückhaltenden Nachfrage zu kämpfen. Das könnte sich auch auf die Attraktivität von Fonds wie DFI Wohnen 2 auswirken.

Die Verlängerung ist also ein Zeichen dafür, dass der Fonds nicht wie ursprünglich geplant läuft, was Anleger unbedingt kritisch hinterfragen sollten.

Interviewer: Was sind die Risiken für Anleger, wenn sie weiterhin an der Beteiligung festhalten?

Thomas Bremer: Anleger müssen sich bewusst sein, dass sie bei einem geschlossenen Fonds wie DFI Wohnen 2 mit mehreren Risiken konfrontiert sind:

Liquiditätsrisiko: Da das Kapital länger gebunden bleibt, besteht die Gefahr, dass Anleger nicht so schnell auf ihr Geld zugreifen können, wie sie es vielleicht geplant haben.
Ertragsrisiko: Sollte der Fonds weiterhin Schwierigkeiten haben, das geplante Kapital einzuwerben, könnten wichtige Investitionen ausbleiben, was die Rendite beeinträchtigen könnte.
Marktrisiko: Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt – wie steigenden Zinsen und einer schwächeren Nachfrage – könnten die geplanten Renditen des Fonds nicht erreicht werden.
Reputationsrisiko: Wenn ein Fonds schon in der Zeichnungsphase verlängert werden muss, könnte dies auf interne Probleme oder eine fehlerhafte Planung hinweisen, was Anleger vorsichtig stimmen sollte.

Interviewer: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Anleger, die bereits gezeichnet haben oder noch überlegen einzusteigen?

Thomas Bremer: Für Anleger gibt es jetzt mehrere Optionen:

Widerruf: Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags gezeichnet haben, können ihr Widerrufsrecht ausüben. Das ist eine gute Möglichkeit, ohne großen Aufwand aus der Beteiligung auszusteigen.
Prüfung der Unterlagen: Wer weiterhin an der Beteiligung festhalten möchte, sollte den Verkaufsprospekt, die Nachträge und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Fonds genau prüfen. Dabei kann die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht oder einen unabhängigen Berater sinnvoll sein.
Kritische Bewertung: Anleger sollten sich fragen, ob sie das Kapital langfristig binden können und bereit sind, die bestehenden Risiken zu tragen. Besonders wichtig ist es, die Realisierbarkeit der Renditeziele kritisch zu hinterfragen.
Verzicht auf Neuzeichnung: Wer bisher noch nicht investiert hat, sollte sich überlegen, ob es sinnvoll ist, in einen Fonds einzusteigen, der bereits mit Schwierigkeiten in der Platzierungsphase zu kämpfen hat.

Interviewer: Welche allgemeinen Ratschläge geben Sie Anlegern, die über Investments in geschlossene Fonds nachdenken?

Thomas Bremer: Geschlossene Fonds können durchaus eine interessante Anlageform sein, aber sie sind nicht für jeden geeignet. Meine allgemeinen Ratschläge lauten:

Risikobewusstsein: Anleger sollten sich immer bewusst sein, dass geschlossene Fonds ein Totalverlustrisiko bergen. Es handelt sich um spekulative Investments, die nur mit Kapital getätigt werden sollten, auf das man im schlimmsten Fall verzichten kann.
Gründliche Prüfung: Verkaufsprospekte und Nachträge sollten sorgfältig gelesen und verstanden werden. Anleger sollten sich nicht nur auf die Versprechen des Vertriebs verlassen.
Professionelle Beratung: Ein erfahrener Anwalt oder Finanzberater kann helfen, die Risiken besser einzuschätzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Diversifikation: Investitionen sollten breit gestreut werden. Ein geschlossener Fonds sollte nur einen kleinen Teil des gesamten Portfolios ausmachen, um Risiken zu minimieren.

Interviewer: Herr Bremer, vielen Dank für Ihre Einschätzungen und hilfreichen Ratschläge!

Thomas Bremer: Gern geschehen. Anleger sollten immer wachsam bleiben und Entscheidungen nicht überstürzt treffen – gerade bei hochriskanten Anlageformen wie geschlossenen Fonds.

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DFI WOHNEN 2
DFI WOHNEN 2 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG

Berlin

Nachtrag Nr. 3
nach § 316 Absatz 4 KAGB
der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG vom 11.12.2024

zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 31.01.2023

betreffend das Angebot zum Erwerb von Kommanditbeteiligungen der DFI Wohnen 2 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „DFI Wohnen 2“ genannt)

Die DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG gibt folgende wichtige neue Umstände im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 31.01.2023 in der Fassung des 1. Nachtrags vom 24.03.2023 und 2. Nachtrags vom 15.10.2024 bekannt:

Verlängerung der Zeichnungsfrist

Die Zeichnungsfrist für den DFI Wohnen 2 ist durch Beschluss der Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 11.12.2024 bis zum 30.06.2025 verlängert worden.

Diese Verlängerung der Zeichnungsfrist hat Auswirkungen auf die Darstellung innerhalb des Verkaufsprospektes:

Im Kapital 1 Das Angebot im Überblick, Ziffer 1.1 Eckdaten der Beteiligung, Seite 11 wird der Unterpunkt Platzierungsphase wie folgt neu gefasst:
„Bis zur Erreichung des geplanten Kommanditkapitals, planmäßig bis zum 30.06.2025; die KVG kann die Platzierung auch früher beenden.“

Im Kapitel 7 Anteile, Ziffer 7.3.2, Seite 60 wird der erste Satz geändert wie folgt:
„Die Fondsgesellschaft plant ihr Gesamtkapital bis zum 30.06.2025 auf bis zu 100 Mio. Euro zu erhöhen.“

Im Kapital 7 Anteile, Ziffer 7.3.2, Seite 61 wird im 1. Absatz vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die KVG hat die Zeichnungsfrist mit Beschluss vom 11.12.2024 bis zum 30.06.2025 verlängert, wobei sich die KVG vorbehält, die Zeichnungsfrist zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.“

WIDERRUFSRECHT

Nach § 305 Abs. 8 KAGB können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags zum Verkaufsprospekt eine auf den Erwerb eines Anteils dieses geschlossenen Publikums-AIF gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG, Kurfürstendamm 188, 3. OG, 10707 Berlin, Deutschland, Fax: +49 30 314 922 99, info@dfi-gruppe.com zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

Dieser Nachtrag ist unter www.dfi-gruppe.com abrufbar. Er kann auf Wunsch auch in Textform kostenlos bei der DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG, Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin sowie im Internet unter www.dfi-gruppe.com angefordert werden.

 

Berlin, 11.12.2024

 

Mark Münzing
Vorstand
DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG

Thomas Heinisch
Vorstand
DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG

Matthias Ungethüm
Vorstand
DFI Deutsche Fondsimmobilien Holding AG

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