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Insolvenzverfahren für AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 107/24

Vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet

Das Amtsgericht Betzdorf hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Industriestraße 83, 57518 Betzdorf, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung wurde am 20. Dezember 2024 um 13:50 Uhr getroffen. Ziel der Maßnahme ist es, die finanziellen Interessen der Gläubiger zu wahren und das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.


Hintergrund des Verfahrens

Die AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter der Registernummer HRA 22546, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die AH Energietechnik Beteiligungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Alan Hughes.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherstellung eines geordneten Verfahrens wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller bestellt. Dr. Ortmüller, ansässig in der Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf, ist ein erfahrener Experte im Bereich Insolvenzrecht und wird die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen sowie die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens schützen.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Telefon: 02741-93400
  • Fax: 02741-934033

Wesentliche Bestimmungen des Beschlusses

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Ab sofort dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Aufforderung an Drittschuldner:
    Gläubiger und Schuldner der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Sicherung des Vermögens:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten, um nachteilige Veränderungen zu verhindern.
  4. Einsichtnahme:
    Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf, eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder der Zustellung, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen und vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.


Ausblick

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller als vorläufigem Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der AH Energietechnik Westerwald GmbH & Co. KG gründlich geprüft. Ziel ist es, Klarheit über die Vermögensverhältnisse zu schaffen und zu entscheiden, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Amtsgericht Betzdorf – Insolvenzgericht
Datum: 20.12.2024

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