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Insolvenzverfahren: Erste Schritte zur Rettung der R+U Hausbau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.50 IN 253/24


R+U Hausbau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Potsdam hat am 23. Dezember 2024 um 12:00 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der R+U Hausbau GmbH, ansässig am Albert-Einstein-Ring 7, 14532 Kleinmachnow, erste Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens und der Vermögenswerte angeordnet. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine fundierte Basis für weitere Entscheidungen im Verfahren zu schaffen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, bestellt.


Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat folgende Beschlüsse gefasst, um die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens umfassend zu prüfen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
    Alle Verfügungen der R+U Hausbau GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
    Rechtsanwalt Martin Herrmann hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten.
  3. Einziehung von Forderungen
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, sämtliche Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem wird er ein Insolvenz-Sonderkonto eröffnen, um die Gelder gesichert zu verwalten.
  4. Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
    Alle Zwangsvollstreckungen und bereits eingeleiteten Maßnahmen gegen das Unternehmen werden gestoppt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt.
  5. Sicherung der Geschäftsunterlagen
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Auskünfte einzuholen.
  6. Schutz vor Verwertung durch Gläubiger
    Gläubigern ist es untersagt, bewegliche Absonderungsgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen oder zu verwerten. Ebenso dürfen abgetretene Forderungen des Unternehmens nicht eingezogen werden.

Prüfung der Fortführungsperspektiven

Ein wesentlicher Bestandteil der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Prüfung, ob die R+U Hausbau GmbH fortgeführt werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird als Sachverständiger analysieren, ob:

  • die Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist,
  • ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform des Unternehmens vorliegt,
  • die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Darüber hinaus wird der vorläufige Insolvenzverwalter keine Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an Dritte erteilen.


Pflichten und Konsequenzen für die Schuldnerin

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren und ihm alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Sollten diese Pflichten nicht erfüllt werden, behält sich das Gericht vor, Zwangsmaßnahmen wie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die zwangsweise Vorführung der organschaftlichen Vertreter anzuordnen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Potsdam einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses oder dessen Bekanntmachung. Sollten beide Ereignisse zeitlich unterschiedlich eintreten, ist das zuerst eintretende Ereignis maßgebend.


Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung werden entscheidende Weichen für die Zukunft der R+U Hausbau GmbH gestellt. Die Ergebnisse der Prüfung durch Rechtsanwalt Martin Herrmann werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob andere Maßnahmen zugunsten der Gläubiger eingeleitet werden müssen.

Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht
Datum: 23.12.2024

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