Aktenzeichen: 11 IN 601/24
Eröffnung des Insolvenzantragsverfahrens: Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens
Am 23. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Baden-Baden eine richtungsweisende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH getroffen. Die Schuldnerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Vanessa Schmidt, mit Sitz in der Victoria Boulevard K 100, 77836 Rheinmünster, steht nun unter einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte sowie die Vermeidung von Nachteilen für die Gläubiger, bis eine abschließende Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Über die mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH
Die mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 211057, ist ein wichtiger Akteur im Bereich des Metall- und Vorrichtungsbaus. Die aktuelle wirtschaftliche Situation führte zur Einleitung eines Insolvenzantragsverfahrens, begleitet von umfassenden Sicherungsmaßnahmen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, wurden durch das Gericht folgende Maßnahmen getroffen:
- Allgemeines Verfügungsverbot:
Der Schuldnerin wurde die eigenständige Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen entzogen. Diese liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl bestellt, ein erfahrener Insolvenzrechtsexperte, der das Vermögen der Schuldnerin sichern und die wirtschaftliche Lage bewerten soll.Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Adresse: Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern
- Telefon: 07841-7080
- Fax: 07841-708301
- Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten:
Der Beschluss bewirkt gemäß § 240 ZPO die Unterbrechung aller anhängigen Zivilverfahren. - Sperrung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Sämtliche Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorerst eingestellt. - Verpflichtung für Drittschuldner:
Die Schuldner der mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Prüfauftrag an den vorläufigen Insolvenzverwalter:
Dr. Dirk Pehl wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin relevanter Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt und welche Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Wichtige Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Zudem erhält er Zugriff auf alle geschäftlichen Unterlagen, darunter Bücher, Konten und sonstige relevante Dokumente. Er wird zudem alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Insolvenzmasse zu sichern.
Darüber hinaus wird Dr. Pehl prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Falls erforderlich, wird er auch Kreditverträge zur Finanzierung des Insolvenzgeldes abschließen und diese besichern.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie berechtigte Gläubiger können gegen die Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden, einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Maßgeblich ist das rechtzeitige Eintreffen der Beschwerde bei dem genannten Gericht.
Ausblick
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein entscheidender Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der mbw Metall- und Vorrichtungsbau Verwaltungs GmbH eingeleitet. Die Ergebnisse der Prüfungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter werden zeigen, ob eine Fortführung des Unternehmens realisierbar ist oder ob andere Maßnahmen erforderlich werden.
Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht
Datum: 23.12.2024