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Insolvenzantrag: Löhnberger Grundbesitz GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 153/24


Zukunft der Löhnberger Grundbesitz GmbH in der Schwebe

Das Amtsgericht Limburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Löhnberger Grundbesitz GmbH, Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg, erste Sicherungsmaßnahmen getroffen. Der Beschluss erging am 20. Dezember 2024 um 12:00 Uhr. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherung der Vermögenswerte und die geordnete Abwicklung des Verfahrens.

Die Löhnberger Grundbesitz GmbH, deren Eintragung unter der Nummer HRB 4647 im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg erfolgt ist, hat ihren Geschäftssitz in Löhnberg. Sie wird vertreten durch die Gesellschafterin Kolmer + Fischer GmbH, ansässig in der Robert-Bosch-Straße 17, 35440 Linden, und die antragstellende Gesellschafterin, die Gemeinde Löhnberg, Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg.


Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbots

Das Gericht hat ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin verhängt. Verfügungen der Löhnberger Grundbesitz GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert entzogen oder verschoben werden, und gewährleistet den Schutz der Gläubigerinteressen.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Jens Lieser, ansässig in der Frankfurter Straße 9, 65549 Limburg a.d.Lahn, bestellt.

Kontakt:
Telefon: 06431/409837
Fax: 06431/478077
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de

Seine Hauptaufgaben umfassen:

  • Überwachung des Vermögens der Schuldnerin: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten.
  • Einziehung von Forderungen: Außenstände und eingehende Gelder dürfen nur noch vom vorläufigen Insolvenzverwalter entgegengenommen werden.
  • Prüfung der Eröffnungsgründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Sicherungsmaßnahmen und Aufforderungen

  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden ausgesetzt, um die Vermögenswerte zu schützen (§ 21 InsO).
  • Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner): Drittschuldner, also jene, die der Schuldnerin Geld schulden, wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einblick in den vollständigen Beschluss

Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss während der regulären Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Beschwerden sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Limburg einzureichen:

Amtsgericht Limburg
Walderdorffstraße 12
65549 Limburg a.d.Lahn


Zukunftsperspektiven

Die Sicherungsmaßnahmen stellen nur den ersten Schritt im Verfahren dar. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Löhnberger Grundbesitz GmbH vornehmen. Ob eine Fortführung des Unternehmens, eine Sanierung oder eine Liquidation erfolgt, bleibt abzuwarten.


Amtsgericht Limburg a.d.Lahn
Datum: 20.12.2024

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