Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat offiziell mitgeteilt, dass die STAHLER. ASSET MANAGEMENT AG, mit Sitz in der Landstrasse 40, 9495 Triesen, ihre Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 zurückgegeben hat.
Bewusster Verzicht auf die Bewilligung
Die STAHLER. ASSET MANAGEMENT AG hatte ihre Bewilligung am 2. Dezember 2013 von der FMA Liechtenstein erhalten, um Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung gemäß dem Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) zu erbringen. In einem schriftlichen Antrag hat das Unternehmen nun freiwillig auf diese Bewilligung verzichtet.
Nach eingehender Prüfung dieses Verzichts hat die FMA das Erlöschen der Bewilligung gemäß Art. 30 Abs. 1 Buchstabe b VVG zum 31. Dezember 2024 bestätigt.
Rechtliche Auswirkungen
Mit dem Erlöschen der Bewilligung verliert die STAHLER. ASSET MANAGEMENT AG ihre Berechtigung, Tätigkeiten oder Dienstleistungen gemäß Art. 3 VVG durchzuführen oder zu vermitteln. Dies umfasst alle Vermögensverwaltungsdienstleistungen, die das Unternehmen bisher angeboten hatte. Kunden und Geschäftspartner werden gebeten, dies bei laufenden oder geplanten Geschäften zu berücksichtigen.
Ein Schritt mit Weitblick
Der Verzicht auf eine Vermögensverwaltungsbewilligung ist ein bedeutender unternehmerischer Schritt. Er spiegelt eine bewusste Entscheidung wider, die häufig strategische oder strukturelle Veränderungen im Unternehmen begleitet. Die FMA Liechtenstein stellt in diesem Prozess sicher, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, um den Schutz der Kunden und die Stabilität des Finanzmarkts zu gewährleisten.
Information und Unterstützung
Für betroffene Kunden oder Geschäftspartner, die Fragen zu den weiteren Entwicklungen haben, steht die STAHLER. ASSET MANAGEMENT AG weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Alternativ können sich Interessierte direkt an die FMA Liechtenstein wenden, die als Aufsichtsbehörde zusätzliche Auskünfte bietet.
Fazit
Mit dem Rückzug der STAHLER. ASSET MANAGEMENT AG aus dem Bereich der Vermögensverwaltung schließt sich ein Kapitel in der Unternehmensgeschichte. Die Entscheidung unterstreicht jedoch zugleich die Bedeutung einer transparenten und geordneten Abwicklung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die FMA Liechtenstein bleibt ihrem Auftrag treu, die Integrität des Finanzplatzes zu wahren und die Interessen der Kunden zu schützen.