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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: MK Bau GmbH steht unter vorläufiger Verwaltung
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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: MK Bau GmbH steht unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 98 IN 114/24


Bauunternehmen aus Alfter in der Krise

Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MK Bau GmbH, ansässig in der Raiffeisenstraße 14 a, 53347 Alfter, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die am 23. Dezember 2024, um 12:14 Uhr erlassene Entscheidung zielt darauf ab, die Vermögenslage der Schuldnerin zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Die MK Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26974, wird von ihrem Geschäftsführer Mentor Kryeziu, wohnhaft in der Elsässer Straße 7, 53175 Bonn, vertreten. Das Unternehmen ist im Bauhandwerk tätig und spezialisiert auf Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Raumausstattung, Stuckateurarbeiten sowie die Herstellung und Verarbeitung von Innen- und Außenputz.


Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Gericht hat den erfahrenen Rechtsanwalt Sebastian Kindel, mit Sitz in der Pohlhausenstraße 18-20, 53332 Bornheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Sicherung und Erhalt des Vermögens der Schuldnerin: Verfügungen der MK Bau GmbH über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einzug von Forderungen: Herr Kindel ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Überwachung der Finanzflüsse: Den Schuldnern der MK Bau GmbH (Drittschuldnern) ist es verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden angehalten, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungen

Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die MK Bau GmbH, untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


Ausblick für die MK Bau GmbH

Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen Wendepunkt für die MK Bau GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und darüber befinden, ob eine Fortführung des Betriebes unter geordneten Rahmenbedingungen möglich ist. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob eine nachhaltige Sanierung angestrebt wird oder die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens unausweichlich ist.

Die Entscheidung über den weiteren Verlauf liegt nun in den Händen des Insolvenzverwalters und der beteiligten Gläubiger.


Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 23.12.2024

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