Dark Mode Light Mode

Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung eröffnet – Ein Hoffnungsschimmer für die Zukunft

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 23. Dezember 2024, exakt um 13:40 Uhr, hat das Amtsgericht Leipzig ein bedeutendes Kapitel für die Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH aufgeschlagen. Mit der Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270b Abs. 1 InsO strebt das innovative Unternehmen aus Leipzig eine Sanierung unter eigener Regie an. Diese Maßnahme soll der Firma, die sich auf die Entwicklung hochpräziser Solarmessgeräte spezialisiert hat, eine zweite Chance bieten, um den wirtschaftlichen Herausforderungen zu begegnen.


Ein Leipziger Technologiepionier unter Druck

Die Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH, mit Sitz in der Spinnereistraße 7, Leipzig, ist seit ihrer Gründung als Vorreiter in der Solartechnologiebranche bekannt. Unter der Leitung von Geschäftsführer Carsten Wulf Lothar Hense hat das Unternehmen Meilensteine in der Mess- und Prüftechnik für die Solarindustrie gesetzt. Doch wie viele mittelständische Technologieunternehmen sieht sich auch Wavelabs nun wirtschaftlichen Turbulenzen ausgesetzt.


Rechtsanwalt Rüdiger Bauch: Wächter und Begleiter der Sanierung

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Bauch aus Leipzig bestellt. Seine zentrale Aufgabe wird es sein, die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH zu überwachen und gleichzeitig die Geschäftsführung zu unterstützen. Mit seiner Kanzlei in der Inselstraße 29, Leipzig ist Herr Bauch ein erfahrener Fachmann auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung.

Kontaktinformationen des Sachwalters:
Telefon: 0341 269720
E-Mail: RBauch@schultze-braun.de


Die vorläufige Eigenverwaltung: Chancen und Verpflichtungen

Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung durch das Amtsgericht Leipzig bietet der Schuldnerin die Möglichkeit, das Unternehmen eigenständig weiterzuführen, jedoch unter strenger Überwachung durch den Sachwalter. Ziel ist es, die Gläubigerinteressen zu wahren und gleichzeitig die Grundlage für eine nachhaltige Sanierung zu schaffen.

Wichtige Eckpunkte der Entscheidung:

  1. Zahlungsverkehr unter Kontrolle: Alle eingehenden Gelder müssen durch den vorläufigen Sachwalter geprüft werden, Zahlungen können nur mit dessen Zustimmung erfolgen.
  2. Transparenzpflicht: Die Geschäftsführung der Schuldnerin muss dem Sachwalter vollständigen Einblick in Bücher und Unterlagen gewähren sowie relevante Änderungen in der Unternehmensplanung umgehend mitteilen.
  3. Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen: Bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, es sei denn, unbewegliche Gegenstände sind betroffen.

Ein Team zur Rettung: Vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt

Das Amtsgericht hat ebenfalls die Einrichtung eines vorläufigen Gläubigerausschusses beschlossen. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern, die die Interessen der Gläubiger vertreten:

  • Jörn Suthues, Weißenburger Straße 34b, 48151 Münster
  • Denkweit GmbH, Blücherstraße 26, 06120 Halle (Saale), vertreten durch Dr. Dominik Lauch
  • Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig, vertreten durch Katrin Steffan

Mit der Annahme ihrer Berufung wird der Ausschuss aktiv und trägt maßgeblich zur Überwachung des Prozesses bei.


Optimismus trotz Krise: Ein Blick in die Zukunft

Die Entscheidung über die vorläufige Eigenverwaltung gibt der Wavelabs Solar Metrology Systems GmbH die Gelegenheit, unter Aufsicht, aber mit eigenem Handlungsspielraum, eine finanzielle Neuaufstellung zu erreichen. Mit innovativen Produkten und einem hochqualifizierten Team bleibt die Hoffnung, dass das Unternehmen seine Position in der Solartechnologiebranche behaupten kann.

Das Amtsgericht Leipzig wird im Laufe des Verfahrens entscheiden, ob die Voraussetzungen für die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind. Bis dahin liegt es an der Geschäftsführung, den Sachwalter und den Gläubigerausschuss mit Transparenz und Engagement zu überzeugen.

Aktenzeichen: 3 IN 2199/24
Amtsgericht Leipzig, 23. Dezember 2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Finanzbetrug laut FMA eine „Wachstumsbranche“: Behörde warnt vor neuen Gefahren

Next Post

Allergiker-Warnung: Theo’s Eierlikör laktosefrei - Nicht deklarierte Milch kann Allergikern schaden