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Insolvenzantrag: hb 6. Bestandsimmobilie GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Neuausrichtung oder Abwicklung? Entscheidung steht bevor


Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der hb 6. Bestandsimmobilie GmbH wichtige Maßnahmen zum Schutz der Vermögensmasse ergriffen. Mit der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sollen die Interessen der Gläubiger gesichert und eine Grundlage für die weitere Verfahrensführung geschaffen werden.


Hintergrund des Unternehmens

Die hb 6. Bestandsimmobilie GmbH, mit Sitz in der Leibnizstraße 80, 10625 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 231843 eingetragen. Geschäftsführer Ioannis Moraitis verantwortet die Geschäfte des Unternehmens, das in der Immobilienbranche tätig ist. Die aktuelle finanzielle Schieflage hat die Geschäftsführung veranlasst, einen Insolvenzantrag zu stellen, um die Zukunft des Unternehmens zu klären.


Rechtsanwalt Knut Rebholz übernimmt als vorläufiger Verwalter

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz bestellt, ein erfahrener Experte in der Abwicklung und Verwaltung von Insolvenzfällen.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Emser Straße 9, 10719 Berlin
Telefon:
E-Mail:


Anordnung des Gerichts: Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Das Amtsgericht hat folgende wesentliche Maßnahmen beschlossen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und den geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sämtliche Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
  4. Aufforderung an Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Prüfungsauftrag des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Verwalter hat die Aufgabe, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und festzustellen, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).

Pflichten der Schuldnerin

Die Geschäftsführung der hb 6. Bestandsimmobilie GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in alle Bücher und Unterlagen zu gewähren sowie sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind.


Nächste Schritte und Ausblick

Die angeordneten Maßnahmen sind darauf ausgelegt, die Vermögenswerte der hb 6. Bestandsimmobilie GmbH zu sichern und eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten und potenzielle Lösungen auszuloten.


Rechtsmittel und Einsichtnahme

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.


Aktenzeichen: 36h IN 7339/24
Amtsgericht Charlottenburg, 23. Dezember 2024

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