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Finanzielle Krise bei JKT International GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
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Finanzielle Krise bei JKT International GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 771/24
Amtsgericht Ravensburg, Beschluss vom 23.12.2024

Das Amtsgericht Ravensburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der JKT International GmbH, mit Sitz in der Alten Marktstraße 25, 88299 Leutkirch, wichtige Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse getroffen. Das Verfahren zielt darauf ab, die finanzielle Situation der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Gläubiger transparent zu klären und einer möglichen Restrukturierung den Weg zu ebnen.

Die Schuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Kanike, hat beim zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Der Eintrag der Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 732967 registriert.


Anordnung der vorläufigen Maßnahmen

Mit Beschluss vom 23. Dezember 2024, 10:45 Uhr, hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Verwaltung des schuldnerischen Vermögens angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der JKT International GmbH zu verhindern.

Wichtige Kernpunkte des Beschlusses:

  1. Untersagung und Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt und bereits begonnene Verfahren vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Ausgenommen hiervon sind unbewegliche Gegenstände.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dipl.-Betriebswirt Dietmar Rock bestellt, der in der Bodmanstraße 7, 87435 Kempten, tätig ist. Herr Rock übernimmt die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Fortführung des Unternehmens zu prüfen.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der JKT International GmbH über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft insbesondere Bankkonten sowie Außenstände.
  4. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
    Der vorläufige Verwalter ist autorisiert:

    • Bankguthaben und Forderungen einzuziehen,
    • Sonderkonten für die Insolvenzmasse zu eröffnen,
    • Masseverbindlichkeiten zu begründen.
      Zudem steht ihm das Recht zu, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und behördliche sowie finanzielle Auskünfte einzuholen (§§ 22 Abs. 3, 21 Abs. 2 InsO).
  5. Verpflichtungen der Schuldnerin
    Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugang zu Geschäftspapieren und Büchern zu gewähren. Zudem hat sie alle relevanten Informationen bereitzustellen, die für die Sicherung der Insolvenzmasse und die Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
  6. Gläubigerverpflichtungen
    Den Schuldnern der JKT International GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Diese sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziele und Aufgaben des vorläufigen Verfahrens

Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters dient insbesondere dazu, die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird unter anderem beurteilen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Zudem wird er prüfen, ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung bestehen, um Gläubigerinteressen zu wahren.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Ravensburg einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses.


Hintergrundinformationen

Die JKT International GmbH ist im Bereich des internationalen Handels tätig. Der Insolvenzantrag deutet darauf hin, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und möglicherweise unternehmerische Herausforderungen das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gebracht haben. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird zeigen, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Liquidation eingeleitet werden muss.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Dipl.-Betriebswirt Dietmar Rock
Bodmanstraße 7, 87435 Kempten
Telefon: 0731/970180
E-Mail: info@dietmarrock-insolvenz.de

Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht –
23.12.2024

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