Zukunft des Bauunternehmens in der Schwebe
Das Amtsgericht Bückeburg hat am 23. Dezember 2024 um 12:01 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der ECOBETON Deutschland GmbH einschneidende Maßnahmen ergriffen. Mit der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen des Unternehmens gesichert und ein geordneter Ablauf im Verfahren gewährleistet werden.
Hintergrund des Unternehmens
Die ECOBETON Deutschland GmbH, mit Sitz in der Vor dem Deister 32, 31552 Rodenberg, ist ein Bauunternehmen, das sich auf innovative Betonlösungen spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter der Nummer HRB 2527 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Dirk Plewka vertreten. Trotz ihrer Expertise in der Betonbranche und einem breiten Angebot an Bau- und Betonlösungen sieht sich die Gesellschaft derzeit mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Dipl.-Kfm./StB Jan-Christoph Krüger übernimmt vorläufige Insolvenzverwaltung
Das Amtsgericht hat den erfahrenen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Jan-Christoph Krüger von der Kanzlei KMP Krüger Meyer Polonius in Isernhagen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Krüger ist für die Sicherung und Erhaltung der Vermögenswerte des Unternehmens sowie die Überwachung der Geschäftsführung zuständig.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Dipl.-Kfm./StB Jan-Christoph Krüger
KMP Krüger Meyer Polonius
Berliner Straße 4, 30916 Isernhagen
Telefon: 0511/8781224-0
Fax: 0511/8781224-9
E-Mail: j.c.krueger@kanzlei-kmp.de
Anordnung des Amtsgerichts
Um die Insolvenzmasse zu sichern und den geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, hat das Amtsgericht folgende Maßnahmen getroffen:
- Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der ECOBETON Deutschland GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt; neue Maßnahmen werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Aufforderung an Schuldner: Die Schuldner der ECOBETON Deutschland GmbH sind angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziele und nächste Schritte
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat primär das Ziel, das Vermögen der ECOBETON Deutschland GmbH zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Unternehmen weitergeführt werden kann oder ob ein geordneter Abwicklungsprozess eingeleitet werden muss. Dabei werden insbesondere die Interessen der Gläubiger sowie die Möglichkeit einer Sanierung im Fokus stehen.
Rechtsmittel und Einsichtnahme
Die Schuldnerin und ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese ist binnen zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses schriftlich beim Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg, einzureichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ein Blick auf die Zukunft
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die ECOBETON Deutschland GmbH sein. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein erster Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage unternommen. Ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine Abwicklung notwendig ist, bleibt vorerst offen.
Aktenzeichen: 47 IN 122/24
Amtsgericht Bückeburg, 23. Dezember 2024