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AH Dachtechnik Westerwald GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Betzdorf hat am 20. Dezember 2024 um 13:45 Uhr einen entscheidenden Schritt im Insolvenzantragsverfahren der AH Dachtechnik Westerwald GmbH unternommen. Mit der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung sollen die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert und eine Grundlage für eine mögliche Sanierung geschaffen werden. Die Firma, die in der Region Westerwald für ihre Expertise im Bereich Dachtechnik bekannt ist, steht vor der Herausforderung, ihre wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.


Unternehmen im Fokus: AH Dachtechnik Westerwald GmbH

Die AH Dachtechnik Westerwald GmbH, ansässig in der Industriestraße 83, 57518 Betzdorf, zählt zu den etablierten Akteuren in der Baubranche. Als Anbieter hochwertiger Dachtechniklösungen hat sich das Unternehmen über die Jahre einen Namen gemacht. Dennoch sieht sich die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Alan Wyn Hughes, nun mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine gerichtliche Intervention erforderlich machen.


Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller übernimmt das Ruder

Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller aus Betzdorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Dr. Ortmüller, ein erfahrener Experte im Insolvenzrecht, wird in den kommenden Wochen die Geschäftsaktivitäten der Schuldnerin überwachen und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf
Telefon: 02741-93400
Fax: 02741-934033


Die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung werden wesentliche Änderungen in der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin wirksam:

  1. Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der AH Dachtechnik Westerwald GmbH über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Sicherung der Vermögenswerte: Der Verwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu schützen und zu bewahren.
  3. Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Es wird untersucht, ob die Vermögenswerte des Unternehmens ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Die Schuldner der Antragstellerin, wie Kunden oder Auftraggeber, wurden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtlicher Schutz und Chancen zur Sanierung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die AH Dachtechnik Westerwald GmbH unter gerichtlichem Schutz. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden eingestellt, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern. Diese Maßnahme dient auch dazu, Gläubigerinteressen zu wahren und gleichzeitig Optionen für eine Sanierung oder Restrukturierung auszuloten.


Rechtsmittelbelehrung

Die AH Dachtechnik Westerwald GmbH sowie ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.


Ausblick

Die nächsten Wochen werden entscheidend für die Zukunft der AH Dachtechnik Westerwald GmbH sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird eng mit dem Unternehmen und den Gläubigern zusammenarbeiten, um eine nachhaltige Lösung zu finden. Ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgt, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.

Aktenzeichen: 11 IN 106/24
Amtsgericht Betzdorf, 20. Dezember 2024

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