Ravensburg, 20. Dezember 2024 – Das Amtsgericht Ravensburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der ofs – Beteiligungs – GmbH Holding, ansässig in der Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 105 IN 767/24). Die Entscheidung wurde am 20. Dezember 2024 um 14:45 Uhr getroffen, um die Vermögenswerte der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern.
Hintergrund der Schuldnerin:
Die ofs – Beteiligungs – GmbH Holding, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Registernummer HRB 732938, wird durch ihren Geschäftsführer Felix Grüneberger vertreten. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde eingereicht, um die finanzielle Situation des Unternehmens zu klären und potenziellen Gläubigerschutz sicherzustellen.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Hubl aus Ulm bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin sowie die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Darüber hinaus wird er den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens bewerten und die Erfolgsaussichten für eine mögliche Fortführung prüfen.
Wichtige Eckpunkte des Beschlusses:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
- Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt.
- Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, Sonderkonten für die Insolvenzmasse einzurichten und über diese zu verfügen. Zudem darf er Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.
- Pflichten der Schuldnerin und Drittschuldner:
- Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Den Schuldnern der ofs – Beteiligungs – GmbH Holding (Drittschuldnern) wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Zugang zu Geschäftsräumen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Informationen von Dritten, wie Banken oder Behörden, einzuholen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
Ausblick:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und seinen Bericht dem Gericht vorlegen. Auf Grundlage dieser Prüfung wird entschieden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder alternative Maßnahmen ergriffen werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Gericht einen wichtigen Schritt, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die wirtschaftliche Zukunft der ofs – Beteiligungs – GmbH Holding zu klären.