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Transroyal GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Zukunft des Ulmer Logistikunternehmens wird geprüft

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ulm, den 20. Dezember 2024 – Das Amtsgericht Ulm hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Transroyal GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 2 IN 475/24). Die Entscheidung fiel um 10:00 Uhr. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg aus Ulm bestellt.

Die Transroyal GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in der Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRA 726643 eingetragen. Vertreten wird sie durch ihre Komplementärin, die SIGS Invest GmbH, deren Geschäftsführerin Svetlana Prutean ist. Das Unternehmen ist im Bereich Logistik und Transport tätig und bietet umfassende Dienstleistungen im Güterverkehr an.

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse
Um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten, hat das Amtsgericht Ulm mehrere Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Transroyal GmbH & Co. KG darf über ihre Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankguthaben und Außenstände.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, mit Kanzleisitz in der Frauenstraße 14 (Fach 26), 89073 Ulm, übernimmt die Überwachung und Sicherung der Vermögensverhältnisse. Er ist zudem für die Prüfung der wirtschaftlichen Lage verantwortlich.
  3. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese sollen auf Sonderkonten zugunsten der Insolvenzmasse verwaltet werden.
  4. Leistungsanweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner, die der Schuldnerin Geld schulden, wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  5. Schutz vor Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme von unbeweglichen Vermögensgegenständen, wurden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Tobias Sorg trägt die Verantwortung für die Sicherung der Vermögenswerte und die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Transroyal GmbH & Co. KG. Seine Aufgaben umfassen:

  • Sicherung der Insolvenzmasse: Er sorgt dafür, dass keine unzulässigen oder nachteiligen Vermögensverschiebungen stattfinden.
  • Prüfung der Insolvenzfähigkeit: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird feststellen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
  • Analyse von Sanierungsoptionen: Sorg wird prüfen, ob das Unternehmen durch Restrukturierungsmaßnahmen fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig ist.

Bedeutung für die Transroyal GmbH & Co. KG
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt für die Transroyal GmbH & Co. KG eine entscheidende Phase dar. Als Anbieter von Transport- und Logistiklösungen ist das Unternehmen auf finanzielle Stabilität und eine verlässliche Kundenbasis angewiesen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Rettung durch Sanierungsmaßnahmen möglich ist oder ob eine Abwicklung unvermeidbar wird.

Ausblick und nächste Schritte
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Ulm Bericht über die wirtschaftliche Lage und die Perspektiven des Unternehmens erstatten. Auf Basis dieser Informationen wird das Gericht entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere Maßnahmen, wie ein außergerichtlicher Vergleich, in Betracht kommen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ulm kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ulm einzureichen.

Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Transroyal GmbH & Co. KG an einem Wendepunkt. Der Ausgang dieses Verfahrens wird darüber entscheiden, ob das Ulmer Transportunternehmen eine Chance auf eine Zukunft hat oder ob die Abwicklung des Geschäftsbetriebs bevorsteht. Diplom-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg übernimmt in dieser kritischen Phase eine Schlüsselrolle.

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