Münster, den 20. Dezember 2024 – Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Jinocom UG (haftungsbeschränkt) erste Sicherungsmaßnahmen getroffen. Um 13:37 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 88 IN 1006/24). Rechtsanwalt Martin Gehlen, ansässig in Münster, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ziel ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die finanzielle Lage der Schuldnerin zu prüfen.
Die Jinocom UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 15505, hat ihren Sitz in der Fuggerstraße 15, 48165 Münster. Das junge Unternehmen wird von Geschäftsführerin Sylvia Siewert geleitet, die ihren Wohnsitz in der Kleine Breikamp 35, 48163 Münster hat. Die Insolvenzmarkierung stellt einen schweren Einschnitt für das Start-up dar, das sich in der Technologiebranche positioniert hat.
Maßnahmen des Gerichts
Um die Insolvenzmasse zu schützen und die geordnete Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten, hat das Amtsgericht Münster folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Jinocom UG darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies soll verhindern, dass unkontrollierte oder schädliche Transaktionen durchgeführt werden.
- Einzug und Verwaltung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
- Leistungsanweisung an Drittschuldner: Personen oder Unternehmen, die der Jinocom UG Zahlungen schulden, wurden angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
- Schutz vor Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – wie Arrest oder einstweilige Verfügungen – wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Martin Gehlen, mit Kanzleisitz am Hafenweg 19, 48155 Münster, übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens. Zu seinen Kernaufgaben gehören:
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass keine Vermögenswerte der Schuldnerin ohne Zustimmung veräußert oder belastet werden.
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Martin Gehlen wird ermitteln, ob das Vermögen des Unternehmens ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, und ob eine Sanierung möglich ist.
- Transparenz und Analyse: Um ein klares Bild der finanziellen Situation zu erhalten, wird der Insolvenzverwalter Geschäftsbücher einsehen, Forderungen prüfen und die Gesamtlage bewerten.
Ausblick auf die Zukunft der Jinocom UG
Als junges Unternehmen in der Technologiebranche hatte die Jinocom UG eine vielversprechende Grundlage. Die Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert jedoch, dass erhebliche finanzielle Herausforderungen nicht bewältigt werden konnten. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob das Unternehmen durch Sanierungsmaßnahmen gerettet werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung unvermeidlich ist.
Für die Mitarbeiter und Geschäftspartner der Jinocom UG sowie für potenzielle Kunden ist die aktuelle Situation mit Unsicherheiten verbunden. Eine erfolgreiche Restrukturierung könnte jedoch die Grundlage für eine Zukunft des Unternehmens schaffen.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss des Amtsgerichts Münster kann von der Schuldnerin oder betroffenen Gläubigern mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingereicht werden.
Fazit
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Martin Gehlen als vorläufigem Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Münster einen wichtigen Schritt unternommen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Jinocom UG zu prüfen. Ob das junge Unternehmen durch eine Sanierung gerettet werden kann oder ob eine Liquidation unausweichlich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Für die Beteiligten bleibt die Hoffnung auf eine geordnete Lösung.