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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Risiken bei rechtlichen Schritten gegen Vertriebspartner und die Situation bei DEGAG

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Frage: Herr Reime, viele Anleger stehen vor der Frage, ob sie rechtliche Schritte gegen Vertriebspartner einleiten sollten. Was ist dabei besonders zu beachten?

Jens Reime: Die Wirtschaftskraft eines Vertriebspartners ist ein zentraler Punkt, den Anleger vor einer Klage genau prüfen sollten. Häufig sind die finanziellen Mittel von Vertriebsberatern begrenzt. Ein Vertriebsberater kann sich nicht allzu viele verlorene Prozesse leisten, bevor er insolvent ist. Es besteht die Gefahr, dass Sie am Ende viel Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben, nur um einen Vollstreckungstitel in der Hand zu halten – der aber wertlos sein könnte, weil der Vertriebspartner bereits in Privatinsolvenz ist.

Frage: Was empfehlen Sie Anlegern in solchen Fällen?

Jens Reime: Ich rate dringend, von jedem Rechtsanwalt, dem Sie ein Mandat erteilen möchten, die genaue Prüfung der Vermögensverhältnisse des zu verklagenden Vertriebspartners zu verlangen. Lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich bestätigen. Ein guter Anwalt sollte sich bereits vor der Klageerhebung über die finanzielle Situation des Vertriebspartners informieren, um Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten zu geben.

Falls der Vertriebspartner an einen größeren Vertrieb angeschlossen ist, kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob der übergeordnete Vertriebspartner ebenfalls haftbar gemacht werden könnte. In solchen Fällen klären Vertriebspartner ihre sogenannten „Streitfälle“ meist mit dem übergeordneten Vertrieb und versuchen, diesen in die Mithaftung zu nehmen. Das ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der gründlich vorbereitet werden muss.

Frage: Kommen wir zur DEGAG. Viele Anleger sind verunsichert. Wie schätzen Sie die Lage des Unternehmens ein?

Jens Reime: Was die DEGAG betrifft, muss man zunächst die wirtschaftliche Situation des Unternehmens genau prüfen. Es ist wichtig herauszufinden, welche Forderungen bestehen – seien es Forderungen von Banken, dem Finanzamt oder Krankenkassen. Erst auf dieser Grundlage kann man beurteilen, ob das Unternehmen bereits insolvenzreif ist.

Falls dies der Fall sein sollte, ist der Vorstand oder Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Schutzinsolvenz zu beantragen, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand und wird mit empfindlichen Konsequenzen geahndet. Das ist eine Situation, die weder der Vorstand noch der Geschäftsführer riskieren möchten.

Frage: Einige Anleger denken, dass ein Verkauf von Immobilien der DEGAG die Lösung sein könnte. Was halten Sie davon?

Jens Reime: Theoretisch ist ein Immobilienverkauf natürlich möglich. Allerdings muss man in der aktuellen Marktsituation realistisch bleiben: Die Preise für Immobilien sind derzeit oft so niedrig, dass sich ein Verkauf möglicherweise nicht lohnt. Außerdem hat die Bank bei einem Immobilienverkauf stets Vorrang. Sie bekommt zuerst ihr Geld für den valutierenden Kredit. Erst dann wird die Bank bereit sein, den Rang im Grundbuch freizumachen, damit ein neuer Eigentümer eingetragen werden kann. Ich behaupte, dass danach für andere Gläubiger wenig bis gar nichts übrig bleibt.

Frage: Was raten Sie Anlegern, die über rechtliche Schritte nachdenken?

Jens Reime: Anleger sollten sich gut beraten lassen und realistische Erwartungen haben. Der erste Schritt sollte immer eine gründliche Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Vertragspartners sein – egal, ob es sich um einen Vertriebspartner oder ein Unternehmen wie die DEGAG handelt. Ohne diese Informationen laufen Sie Gefahr, viel Geld in Verfahren zu investieren, die möglicherweise keine Rückflüsse bringen.

Wenn Sie Klage erheben wollen, sollte Ihr Anwalt Sie nicht nur über die rechtlichen, sondern auch über die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten umfassend informieren. Und: Lassen Sie sich diese Einschätzung schriftlich geben. Eine klare und fundierte Beratung ist in solchen Fällen das A und O.

Frage: Gibt es abschließend noch etwas, das Sie betonen möchten?

Jens Reime: Wichtig ist, dass Anleger bei rechtlichen Entscheidungen keine emotionalen, sondern faktenbasierte Entscheidungen treffen. In vielen Fällen gibt es keine einfachen Lösungen, sondern es ist notwendig, mit Geduld, Ausdauer und einer soliden Strategie vorzugehen. Vertrauen Sie nur Anwälten, die bereit sind, Ihnen die Erfolgsaussichten ehrlich und nachvollziehbar darzulegen.

Vielen Dank, Herr Reime, für diese wertvollen Einblicke!

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