Berlin, den 20. Dezember 2024 – Die Centroback GmbH, ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz im Blomberger Weg 5, 13437 Berlin, steht vor einer existenziellen Prüfung. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin angeordnet und Rechtsanwalt Jesko Stark als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Aktenzeichen: 36c IN 8441/24). Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Die Centroback GmbH, die unter der Handelsregisternummer HRB 99742 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Nikolaos Martinis vertreten. Der Betrieb ist auf Dienstleistungen und Geschäfte rund um den Backwarensektor spezialisiert. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt das Unternehmen in eine entscheidende Phase seiner wirtschaftlichen Restrukturierung.
Die Anordnung im Detail
Der Beschluss des Insolvenzgerichts sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Insolvenzmasse zu sichern und den Gläubigerschutz zu gewährleisten:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Centroback GmbH über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Insbesondere ist der Schuldnerin untersagt, Außenstände einzuziehen.
- Einzug und Verwaltung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen.
- Einrichtung eines Sonderkontos: Um die spätere Insolvenzmasse sicher zu verwalten, ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.
- Schutz vor Zwangsvollstreckung: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wurden vorübergehend eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Zusätzlich wurden Drittschuldner angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Ziel ist es, jegliche Beeinträchtigung der Insolvenzmasse zu verhindern.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Jesko Stark übernimmt die Überwachung und Sicherung der finanziellen Vermögenswerte der Centroback GmbH. Zu seinen Aufgaben zählen:
- Die Sicherstellung und Erhaltung des Unternehmensvermögens (§ 22 Abs. 1 InsO),
- Prüfung, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken,
- Überwachung der Geschäftsführung und Untersuchung der Vermögensverhältnisse,
- Einsichtnahme in Bücher, Geschäftspapiere und betriebliche Unterlagen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Informationen von Banken, Versicherungen, Behörden und anderen Institutionen einzuholen, um ein vollständiges Bild der finanziellen Lage der Schuldnerin zu erhalten.
Auswirkungen und Perspektiven
Für die Centroback GmbH steht viel auf dem Spiel: Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, das Unternehmen entweder auf eine mögliche Sanierung oder auf eine geordnete Abwicklung vorzubereiten. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, da der vorläufige Insolvenzverwalter eine umfassende Prüfung vornehmen wird, ob das Unternehmen fortführungsfähig ist oder ob eine Abwicklung unausweichlich ist.
Die Auswirkungen auf Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter des Unternehmens sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Sollte eine Sanierung gelingen, könnte das Unternehmen möglicherweise gestärkt aus der Krise hervorgehen. Andernfalls droht die Liquidation und Abwicklung der Gesellschaft.
Rechtsmittelbelehrung
Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg kann von der Schuldnerin oder anderen Beteiligten mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang der Beschwerde.
Fazit
Die Bestellung von Rechtsanwalt Jesko Stark als vorläufigem Insolvenzverwalter markiert den Beginn einer entscheidenden Phase für die Centroback GmbH. Die anstehenden Prüfungen werden zeigen, ob es für das Unternehmen eine Zukunft gibt oder ob eine geordnete Abwicklung die einzige verbleibende Option ist. Für alle Beteiligten – von Gläubigern bis hin zu den Mitarbeitern – bleibt die Situation mit Unsicherheiten verbunden, doch die gerichtlichen Maßnahmen schaffen zumindest den Rahmen für Transparenz und geordnete Abläufe.