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Bundesrat gibt grünes Licht für Maßnahmen gegen Cookie-Banner-Flut

geralt (CC0), Pixabay

Am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die das Ziel hat, die Flut von Cookie-Bannern im Internet deutlich zu reduzieren. Zentraler Bestandteil der Regelung ist die Einführung sogenannter „anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung“. Diese sollen eine nutzerfreundliche Alternative zu den bisher üblichen Einwilligungsbannern darstellen.

Effiziente Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste

Die neuen Dienste sollen künftig Entscheidungen von Endnutzern – ob sie Cookies zustimmen oder nicht – zentral verwalten und auf Nachfrage an digitale Anbieter übermitteln. Damit entfällt die Notwendigkeit, dass jeder Anbieter individuell um Einwilligung bittet. Einmal festgelegte Präferenzen des Nutzers könnten so auf verschiedenen Plattformen genutzt werden, was die Navigation im Netz erheblich erleichtern soll.

Freiwillige Nutzung für Nutzer und Anbieter

Die Verordnung definiert klare Anforderungen an solche Einwilligungsdienste, einschließlich technischer und organisatorischer Standards. Zudem regelt sie das Anerkennungsverfahren, das von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgeführt wird. Wichtig dabei: Die Nutzung dieser Dienste bleibt sowohl für Endnutzer als auch für Anbieter digitaler Dienste freiwillig. Niemand ist verpflichtet, sich an das neue System anzuschließen.

Zeitplan und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nach ihrer Verkündung wirksam und tritt am ersten Tag des folgenden Quartals in Kraft. Sie stellt eine rechtliche Grundlage für die schrittweise Einführung der neuen Dienste dar und ermöglicht eine Entlastung sowohl für Nutzer als auch für Anbieter.

Bundesrat fordert gründliche Evaluation

Begleitend zur Verordnung hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, in der er die Ziele der neuen Regelung ausdrücklich begrüßt. Er fordert die Bundesregierung jedoch auf, die Umsetzung sorgfältig zu evaluieren. Gleichzeitig wird empfohlen, bereits während der Auswertungsphase mögliche alternative Ansätze zu entwickeln, falls sich die Wirksamkeit der Maßnahmen als begrenzt erweisen sollte.

Mit dieser Verordnung wird ein wichtiger Schritt in Richtung eines benutzerfreundlicheren Internets unternommen. Ob die erhoffte Entlastung tatsächlich eintritt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

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