Dark Mode Light Mode

B.A.H. Personaldienste GmbH – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt: Rettung oder geordnete Abwicklung in Sicht?

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Zimmern, den 20. Dezember 2024 – Die wirtschaftlichen Herausforderungen der B.A.H. Personaldienste GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Bek und Martina Göhring, haben das Unternehmen in eine schwierige Lage gebracht. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde beim Amtsgericht Rottweil gestellt (Aktenzeichen 2 IN 235/24). Mit einem Beschluss vom selben Tag ordnete das Gericht erste Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte an und bestellte Dr. Thorsten Schleich aus Villingen-Schwenningen zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein für die Zukunft des Unternehmens.

Die B.A.H. Personaldienste GmbH, ansässig in der Albring 81, 78658 Zimmern, ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 723235 eingetragen. Die rechtliche Begleitung des Antrags erfolgt durch die SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Biberach.

Inhalt des Beschlusses
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht weitreichende Maßnahmen angeordnet. Zwangsvollstreckungen, einstweilige Verfügungen oder Arreste gegen die Schuldnerin wurden – soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen – untersagt und bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die Verwaltung und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin liegt nun ausschließlich beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Dr. Thorsten Schleich wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Um Transparenz und eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten, kann er Sonderkonten einrichten und diese gemäß den rechtlichen Vorgaben führen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Thorsten Schleich hat die zentrale Aufgabe, das Vermögen der B.A.H. Personaldienste GmbH zu sichern und eine fundierte Bewertung der aktuellen finanziellen Lage vorzunehmen. Seine Arbeit umfasst unter anderem:

  • Prüfung, ob das Vermögen des Unternehmens ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO),
  • Überwachung der Geschäftsführung und Sicherstellung, dass keine Vermögenswerte ohne Zustimmung veräußert werden,
  • Einsichtnahme in die Geschäftsbücher und Unterlagen der Schuldnerin,
  • Ermittlung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.

Die Geschäftsführung der Schuldnerin ist verpflichtet, umfassend mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren, ihm Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und sämtliche relevanten Informationen bereitzustellen.

Rechtliche Absicherung und Gläubigerschutz
Das Amtsgericht hat zudem Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die offene Verbindlichkeiten gegenüber der B.A.H. Personaldienste GmbH haben – aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und verhindert, dass Gelder unkontrolliert abfließen.

Die Kreditinstitute, die die Konten der Schuldnerin führen, wurden angewiesen, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Ebenso wurde Dr. Schleich ermächtigt, Masseverbindlichkeiten im Rahmen der Kontoführung zu begründen (§ 55 Abs. 2 InsO).

Perspektiven für die B.A.H. Personaldienste GmbH
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters markiert einen Wendepunkt für die B.A.H. Personaldienste GmbH. Dr. Thorsten Schleich wird in seiner Rolle auch als Sachverständiger tätig, um die Aussichten für eine mögliche Fortführung des Unternehmens zu beurteilen. Sollte eine Rettung realistisch erscheinen, könnten Maßnahmen zur Sanierung und Restrukturierung eingeleitet werden. Andernfalls steht eine geordnete Abwicklung im Raum, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Hinweise für Betroffene
Betroffene Gläubiger oder die Schuldnerin selbst haben das Recht, gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Rottweil erfolgen. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de dient als offizieller Zustellungsnachweis.

Fazit
Mit der Bestellung von Dr. Thorsten Schleich hat das Insolvenzgericht Rottweil eine Schlüsselperson eingesetzt, die über die Zukunft der B.A.H. Personaldienste GmbH entscheidet. Die nächsten Schritte hängen maßgeblich von der finanziellen Substanz und den Perspektiven des Unternehmens ab. Für die Gläubiger wie auch für die Mitarbeiter des Personaldienstleisters bleibt die Hoffnung, dass eine Sanierung möglich ist und der Betrieb eine Chance auf einen Neustart erhält.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Schritt in die Insolvenz – Anna 33 Mode GmbH erhält vorläufigen Insolvenzverwalter

Next Post

Metzler Multi Asset Income Sustainability: Diversifizierte Rendite bei strategischer Flexibilität – eine nachhaltige Anlageoption