Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Dezember 2024 öffentlich bekannt gegeben, dass mehrere Gesellschaften der DEGAG-Gruppe – darunter die DEGAG WI8 GmbH, die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH – derzeit mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Konkret befinden sich die genannten Unternehmen im Zahlungsverzug gegenüber Anlegerinnen und Anlegern. Ursache hierfür seien offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen, deren Ausfall die Fähigkeit der Gesellschaften zur Zins- und Rückzahlung beeinträchtigt.
Die BaFin macht deutlich, dass sie keine inhaltliche Prüfung der gemeldeten Tatsachen vornimmt, sondern lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz durchführt. Dennoch wirft die Situation für viele Anleger dringende Fragen auf: Was bedeutet dieser Zahlungsausfall für ihr investiertes Kapital, und welche Schritte können sie nun unternehmen?
Um diese Fragen zu beantworten, haben wir mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen gesprochen, der sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert hat.
Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime
Frage: Herr Reime, die BaFin hat bekannt gegeben, dass mehrere Gesellschaften der DEGAG-Gruppe mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug geraten sind. Was bedeutet das konkret für die betroffenen Anleger?
Jens Reime: Ein Zahlungsverzug wie dieser ist ein ernstes Alarmsignal. Es bedeutet, dass die betroffenen Gesellschaften derzeit nicht in der Lage sind, fällige Zinszahlungen oder Rückzahlungen des investierten Kapitals zu leisten. Für die Anlegerinnen und Anleger besteht somit ein akutes Risiko, zumindest vorerst keinen Zugriff auf ihr angelegtes Geld zu haben. Sollte sich die finanzielle Lage der Unternehmen weiter verschlechtern und es beispielsweise zu einer Insolvenz kommen, drohen sogar Totalverluste des investierten Kapitals.
Frage: Wie schätzen Sie die Ursache dieser Schwierigkeiten ein?
Jens Reime: Nach den veröffentlichten Informationen scheinen die Probleme auf Forderungen gegenüber verbundenen Immobilienunternehmen zurückzuführen zu sein. Offenbar hat die DEGAG-Gruppe Mittel in andere Konzerngesellschaften oder Projekte investiert, die nun nicht in der Lage sind, diese zurückzuzahlen. Solche internen Verflechtungen sind nicht ungewöhnlich, bergen aber hohe Risiken, wenn die Erträge der Immobilienprojekte nicht wie geplant realisiert werden. Es zeigt sich einmal mehr, wie fragil Geschäftsmodelle sein können, die auf Nachrangkapital oder Genussrechten basieren, die letztlich von der Performance verbundener Unternehmen abhängig sind.
Frage: Was können Anleger in dieser Situation tun?
Jens Reime: Zunächst sollten Anleger Ruhe bewahren und ihre Unterlagen – insbesondere die Zeichnungsunterlagen der jeweiligen Kapitalanlage – sorgfältig prüfen. Der nächste Schritt ist, sich rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Möglichkeiten und Risiken auszuloten. Es könnte zum Beispiel die Frage der Prospekthaftung oder einer Falschberatung durch den Vertrieb relevant sein. Wenn Anleger bei der Zeichnung der Anlage nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere über das Totalverlustrisiko, aufgeklärt wurden, könnten Haftungsansprüche gegen den Vertrieb oder die Vermittler bestehen.
Ich rate dringend dazu, sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen, um den eigenen Einfluss und die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung zu stärken. In solchen Fällen ist es wichtig, als Gemeinschaft aufzutreten, um wirtschaftlich und rechtlich besser aufgestellt zu sein.
Frage: Ist ein Totalverlust tatsächlich eine realistische Möglichkeit?
Jens Reime: Leider ja. Bei Genussrechten, Nachrangdarlehen oder ähnlichen Konstrukten besteht immer ein hohes Totalverlustrisiko, da Anleger bei einer Insolvenz der Gesellschaften nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, dass erst alle anderen Gläubiger – wie Banken oder Lieferanten – bedient werden, bevor Anleger überhaupt eine Chance auf Rückzahlung haben. Wenn die Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, bleibt den Anlegern oft nichts. Das Risiko ist also real und sollte ernst genommen werden.
Frage: Gibt es Optionen, den Schaden zu begrenzen?
Jens Reime: Die Optionen hängen stark von der individuellen Situation ab. Es könnte beispielsweise möglich sein, Haftungsansprüche gegen den Vertrieb oder andere Beteiligte geltend zu machen, wenn es Beratungsfehler gegeben hat. Auch die wirtschaftliche Situation der verbundenen Unternehmen müsste genauer geprüft werden, um zu sehen, ob sich daraus Möglichkeiten für die Anleger ableiten lassen. Wichtig ist jedoch, dass Anleger aktiv werden und ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen. Passivität kann in solchen Situationen dazu führen, dass Ansprüche verjähren oder wertvolle Zeit verloren geht.
Frage: Welche weiteren Schritte planen Sie in solchen Fällen?
Jens Reime: Gemeinsam mit einer Interessengemeinschaft können wir gezielt Informationen über die finanzielle Lage der betroffenen Gesellschaften und ihrer Tochterunternehmen einholen. Wir prüfen auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der DEGAG-Gruppe und die rechtliche Situation der Anleger. Ein weiterer Fokus liegt auf der Frage, ob Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb geltend gemacht werden können. Wir werden alle rechtlichen und wirtschaftlichen Hebel nutzen, um die Interessen der Anleger zu wahren, auch wenn ein Totalverlust leider nicht ausgeschlossen werden kann.
Fazit
Die Situation rund um die DEGAG-Gruppe ist für die betroffenen Anleger äußerst besorgniserregend. Ein Zahlungsausfall bedeutet, dass sowohl Zinsen als auch Rückzahlungen aktuell nicht geleistet werden können. Die nächsten Schritte für Anleger sollten sorgfältig durchdacht sein. Der Zusammenschluss in einer Interessengemeinschaft und die Beratung durch erfahrene Anwälte wie Jens Reime können dabei helfen, die eigenen Rechte zu wahren und Optionen auszuloten. Dennoch bleibt das Risiko eines Totalverlustes präsent, was die Dringlichkeit für schnelles und gezieltes Handeln erhöht.
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