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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die MG Bauaufträge GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 231/24
Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 19.12.2024

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MG Bauaufträge GmbH, mit Sitz in der Nützenberger Str. 192, 42115 Wuppertal, hat das Amtsgericht Wuppertal am 19. Dezember 2024 um 19:16 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Herrn Devid Scifo vertreten.


1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Norbert Schrader bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und eine Prüfung der Vermögenslage der Schuldnerin durchzuführen.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal
  • Telefon: Nicht im Beschluss angegeben

2. Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen angeordnet, um das Vermögen der MG Bauaufträge GmbH zu schützen und eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger sicherzustellen:

  • Zustimmungspflicht für Verfügungen:
    Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Drittschuldner (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die MG Bauaufträge GmbH leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

3. Bedeutung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Sanierung oder Abwicklung der MG Bauaufträge GmbH möglich ist.


4. Hintergrund und Ausblick

Die MG Bauaufträge GmbH ist in der Baubranche tätig. Der Insolvenzantrag deutet darauf hin, dass das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurde ein erster Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation eingeleitet.

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Gericht Bericht erstatten. Auf Grundlage dieses Berichts entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Maßnahmen erforderlich sind.


Rechtsbehelfsbelehrung

Beteiligte des Verfahrens können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wuppertal einlegen.

Einreichung der Beschwerde:

  • Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
  • Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronische Rechtsmittel sind ebenfalls zulässig, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die MG Bauaufträge GmbH ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und zur Wahrung der Gläubigerinteressen. Die Ergebnisse der weiteren Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Liquidation eingeleitet werden muss.

Amtsgericht Wuppertal
Insolvenzgericht

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