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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Marks Intertrade GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 392/24
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 19.12.2024

Am 19. Dezember 2024 um 14:04 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Marks Intertrade GmbH, mit Sitz in der Gordonkehre 3, 21035 Hamburg, angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 113905 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Herrn Dmitrij Marks vertreten.

Die Marks Intertrade GmbH ist im Bereich Transport von allgemeinen Gütern tätig, für den keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist.


1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu prüfen.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
  • Telefon/Fax: Angaben hierzu fehlen im Beschluss

2. Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat umfangreiche Maßnahmen angeordnet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu schützen:

  • Zustimmungspflicht für Verfügungen: Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner der Marks Intertrade GmbH, wie Kunden oder Geschäftspartner, dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

3. Einstellung von Zwangsvollstreckungen

Alle laufenden und zukünftigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Marks Intertrade GmbH wurden vorläufig eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse vor einer weiteren Zerschlagung zu schützen und eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger sicherzustellen.


4. Bedeutung für die Marks Intertrade GmbH

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet auf wirtschaftliche Schwierigkeiten der Marks Intertrade GmbH hin. Die weiteren Schritte werden davon abhängen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den nächsten Wochen die finanzielle Situation des Unternehmens eingehend prüfen und dem Gericht berichten, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und welche Aussichten für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens bestehen.


Ausblick

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind erste Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren. Ob eine Restrukturierung oder eine Abwicklung des Unternehmens bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen durch die Prüfungsergebnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters zeigen.

Amtsgericht Hamburg
Insolvenzgericht

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