Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Manz AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 14 IN 2198/24
Amtsgericht Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2024

Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Manz AG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Steigäckerstr. 5, 72768 Reutlingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 353989 eingetragen und wird durch die Vorstände Dr. Ulrich Brahms, Manfred Hochleitner und Stefan Lutter vertreten.

Der Insolvenzantrag wurde von der Schuldnerin selbst gestellt, die von der renommierten Kanzlei Gleiss Lutz aus Stuttgart vertreten wird.


1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Mucha bestellt, mit Kanzleisitz in der Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart. Herr Mucha übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, die Vermögenslage zu analysieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Telefon: 0711 96689 0
  • Telefax: 0711 96689 19

2. Einschränkungen für die Schuldnerin

Mit dem Beschluss des Gerichts unterliegt die Manz AG strengen Auflagen:

  • Zustimmungspflicht für Verfügungen: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Kunden, Geschäftspartner und andere Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind alle Gelder an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu überweisen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

3. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um die Insolvenzmasse zu schützen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen:

  • Sicherung der Vermögenswerte: Bankkonten, Außenstände und andere Forderungen der Schuldnerin werden unter die Verwaltung des vorläufigen Insolvenzverwalters gestellt.
  • Eröffnung von Sonderkonten: Der Insolvenzverwalter kann Sonderkonten eröffnen, um die Insolvenzmasse von den regulären Geschäftskonten zu trennen.
  • Prüfung der Unternehmenslage: Als Sachverständiger wird Herr Mucha dem Gericht Bericht darüber erstatten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
  • Betreten und Einsichtnahme: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und Nachforschungen zur Vermögenslage anzustellen.

4. Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Zusätzlich wurden durch das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet, um die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:

  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle laufenden und neuen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Ermächtigung zur Einziehung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

5. Bedeutung für die Manz AG

Die Manz AG ist ein weltweit tätiges Unternehmen und in der Fertigungsindustrie aktiv. Der Insolvenzantrag deutet auf schwerwiegende wirtschaftliche Herausforderungen hin. Derzeit werden die Möglichkeiten geprüft, ob das Unternehmen saniert und fortgeführt werden kann oder ob eine Abwicklung erforderlich ist.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die Gläubigerinteressen zu schützen und eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine umfassende Analyse der Vermögens- und Finanzlage vornehmen und dem Gericht Bericht erstatten.


Rechtsbehelfsbelehrung

Beteiligte des Verfahrens können binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch einzureichen. Elektronische Rechtsbehelfe müssen den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.


Ausblick

Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen. Sollte eine Fortführung des Unternehmens möglich sein, könnten Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Andernfalls könnte eine geordnete Abwicklung der Manz AG erfolgen.

Amtsgericht Stuttgart
Insolvenzgericht

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Malaysia plant Wiederaufnahme der Suche nach Flug MH370

Next Post

Massive Kritik an Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) von Kunden des Unternehmens