Aktenzeichen: 810 IN 1770/24 K-12
Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2024
Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main um 12:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kultura Pflegedienst GmbH angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Heidestraße 144, 60385 Frankfurt am Main, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 129979 eingetragen. Die Geschäftsführung wird von Tanja Supek und Sonja Josic ausgeübt.
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main hat.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Telefon: 069/21 93 15 0
- Telefax: 069/21 93 15 99
- E-Mail: frankfurt@schiebe.de
- Internet: www.schiebe.de
2. Einschränkungen für die Schuldnerin
Im Rahmen der angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegt die Kultura Pflegedienst GmbH strengen Beschränkungen:
- Zustimmungspflicht für Verfügungen:
Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. - Sicherung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren.
3. Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mehrere zentrale Aufgaben, die im Sinne der Gläubiger und zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ausgeführt werden:
- Überwachung der Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung bleibt zwar formal handlungsfähig, unterliegt jedoch der Kontrolle und Zustimmungspflicht des Insolvenzverwalters. - Sicherung und Erhalt des Vermögens:
Ziel ist es, eine Schmälerung der Insolvenzmasse zu verhindern und die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen. - Prüfung der Vermögenslage:
Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. - Vorbereitung weiterer Entscheidungen:
Die Ergebnisse seiner Prüfung dienen als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
4. Hintergrund und Bedeutung der Maßnahme
Die Kultura Pflegedienst GmbH ist ein in Frankfurt ansässiger Pflegedienstleister, der möglicherweise durch finanzielle Schwierigkeiten in die Insolvenz geraten ist. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verfolgt das Gericht das Ziel, die Insolvenzmasse zu sichern, Gläubigerinteressen zu schützen und die Möglichkeit einer Sanierung oder geordneten Abwicklung zu prüfen.
5. Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Kultura Pflegedienst GmbH umfassend analysieren. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Insolvenzgericht vorgelegt, das daraufhin über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Je nach den Erkenntnissen könnte das Unternehmen saniert und weitergeführt oder im Rahmen eines geregelten Verfahrens liquidiert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien können gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts infrage stellen möchten.
Einreichung der Beschwerde:
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.
- Anschrift: Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzabteilung.
- Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, alternativ als elektronisches Dokument gemäß den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).
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