Aktenzeichen: 67c IN 452/24
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 20.12.2024
Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hamburg um 12:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hollywood Diner GmbH, mit Sitz am Hammer Deich 162, 20537 Hamburg, angeordnet. Die Schuldnerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 126027 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Peter Hennig vertreten.
Die Hollywood Diner GmbH ist spezialisiert auf Film- und Eventcatering sowie den Betrieb von Bistros und Restaurants.
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Finn Peters bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg hat.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Telefon: Nicht angegeben
- Adresse: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
2. Einschränkungen für die Schuldnerin
Durch den Beschluss des Amtsgerichts wurden der Hollywood Diner GmbH umfassende Beschränkungen auferlegt:
- Zustimmungspflicht für Verfügungen:
Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
Gläubiger und Geschäftspartner der Schuldnerin sind angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Sämtliche laufenden oder künftigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mit Ausnahme von solchen, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen, wurden eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Zu seinen zentralen Befugnissen und Aufgaben gehören:
- Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. - Prüfung der Vermögenslage:
Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. - Sicherung der Insolvenzmasse:
Er soll sicherstellen, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht geschmälert wird und Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
4. Hintergrund und Bedeutung der Maßnahme
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet darauf hin, dass die Hollywood Diner GmbH in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter sollen alle Vermögenswerte der Schuldnerin gesichert werden, bis eine Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Die Geschäftsführung bleibt zwar formal handlungsfähig, unterliegt jedoch der Aufsicht und Zustimmungspflicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu erhalten und eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte an die Gläubiger zu ermöglichen.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien können gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.
Einreichung der Beschwerde:
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
- Anschrift: Amtsgericht Hamburg, Insolvenzabteilung.
- Form: Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder elektronisch gemäß den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) eingereicht werden.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Hollywood Diner GmbH ist ein erster wichtiger Schritt zur Klärung der Vermögensverhältnisse und zur Stabilisierung der Situation des Unternehmens erfolgt. Ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine Liquidation bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen, nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter seine Prüfungen abgeschlossen hat.
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