Aktenzeichen: 92 IN 10063/24
Amtsgericht Neumünster, Beschluss vom 20.12.2024
Am 20. Dezember 2024 um 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Neumünster die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Huf GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Hollerstraße 93/95, 24782 Büdelsdorf, angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRA 6650 eingetragen. Sie wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Autohaus Huf Verwaltungs-GmbH, vertreten, deren Geschäftsführung Sabrina-Simone Huf obliegt.
1. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ute Nitschke bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu sichern und eine fundierte Prüfung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin vorzunehmen.
Kontakt der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
- Adresse: Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Telefon: 0431 31911-0
- Telefax: 0431 31911-11
2. Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen:
- Zustimmungspflicht für Verfügungen: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein.
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Kunden, Geschäftspartner und andere Drittschuldner sind angewiesen, keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
3. Bedeutung des Beschlusses
Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Schuldnerin gesichert werden, um nachteilige Veränderungen zu verhindern. Die Maßnahmen stellen sicher, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und eine gerechte Verteilung an die Gläubiger ermöglicht wird.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird außerdem prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss.
4. Aufgaben der Schuldnerin
Die Autohaus Huf GmbH & Co. KG ist verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin sämtliche benötigten Auskünfte zu erteilen, Geschäftspapiere vorzulegen und Einsicht in die finanziellen Unterlagen zu gewähren. Zudem müssen auf Verlangen Vermögensgegenstände herausgegeben werden.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neumünster einlegen.
Einreichung der Beschwerde:
- Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
- Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht.
Ausblick
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein erster Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Situation der Autohaus Huf GmbH & Co. KG zu stabilisieren. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die finanziellen Verhältnisse analysieren und dem Gericht Bericht erstatten. Auf Grundlage dieses Berichts wird entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Maßnahmen, wie eine Sanierung oder Abwicklung, erforderlich sind.
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Insolvenzgericht