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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Alte Weberei GbR eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 102 IN 1102/24
Amtsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2024

Am 19. Dezember 2024 um 13:30 Uhr hat das Amtsgericht Karlsruhe im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Alte Weberei GbR mit Sitz in der Weilermer Str. 5, 76307 Karlsbad eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin wird durch den gesetzlichen Vertreter Gerrit Stoffers repräsentiert.


1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Gebhard bestellt, der seinen Kanzleisitz in der Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe hat. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Vermögensverhältnisse zu prüfen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Telefon: 0721 8282973
  • Telefax: 0721 828299

2. Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen, um das Vermögen der Alte Weberei GbR zu schützen und eine geordnete Prüfung der Vermögenslage zu ermöglichen:

  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, wurden eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Kontrolle der Bankkonten: Die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin wurde vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

3. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet, um die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen:

  • Sonderkonten: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen und über diese zu verfügen.
  • Forderungseinzug: Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin dürfen eingezogen und eingehende Gelder angenommen werden.
  • Einsichtnahme: Der Insolvenzverwalter darf Geschäftsräume betreten, Bücher und Geschäftspapiere einsehen und Nachforschungen zur Vermögenslage anstellen.
  • Berichtspflichten: Der Insolvenzverwalter wird dem Gericht berichten, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

4. Aufgaben der Schuldnerin

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in Bücher sowie Geschäftspapiere zu gewähren. Vermögensgegenstände, die zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind, müssen auf Verlangen übergeben werden.


5. Hintergrund und Bedeutung des Verfahrens

Die Alte Weberei GbR, deren genaue Geschäftstätigkeit nicht angegeben ist, hat einen Insolvenzantrag gestellt, was auf eine wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens hinweist. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll die Insolvenzmasse gesichert und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens geschaffen werden.

Im weiteren Verlauf wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Gericht Bericht über die wirtschaftliche Lage erstatten. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Maßnahmen ergriffen werden.


Rechtsbehelfsbelehrung

Beteiligte des Verfahrens können gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Karlsruhe einlegen.

Einreichung der Beschwerde:

  • Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
  • Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, muss jedoch den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen.

Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden erste wichtige Schritte unternommen, um die Vermögenslage der Alte Weberei GbR zu stabilisieren. Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung erfolgen muss, wird maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.

Amtsgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht

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