Aktenzeichen: 67h IN 177/24
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 19.12.2024
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WuGos GmbH i.L., mit Sitz am Alter Wall 32, 20457 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg die am 31. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen per Beschluss vom 19. Dezember 2024 aufgehoben. Die Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 180308 eingetragen. Als Liquidatorin ist Frau Jenni Sonja Wuthe-Gonzales Veliz tätig.
1. Geschäftszweig der WuGos GmbH i.L.
Die WuGos GmbH i.L. war in den Bereichen Vertrieb von Elektrowaren, Antigenschnelltests, Hygieneprodukten und Textilien tätig. Der Antrag auf Insolvenzeröffnung deutet auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin, die in der Liquidationsphase der Gesellschaft aufgetreten sind.
2. Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Die im Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sollten ursprünglich verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin vor Abschluss des Insolvenzeröffnungsverfahrens nachteilig verändert werden. Mit dem aktuellen Beschluss vom 19. Dezember 2024 hat das Gericht entschieden, diese Maßnahmen aufzuheben.
Die Aufhebung könnte darauf hindeuten, dass entweder die Voraussetzungen für die Sicherungsmaßnahmen nicht mehr gegeben sind oder dass das Verfahren auf eine Entscheidung zusteuert, die Sicherungsmaßnahmen obsolet macht.
3. Auswirkungen des Beschlusses
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass der vorläufige Schutz der Insolvenzmasse entfällt. Dies könnte darauf hinweisen, dass das Vermögen der Schuldnerin ausreichend geklärt wurde oder dass keine Maßnahmen mehr erforderlich sind, um Gläubigerinteressen zu schützen. Es ist auch möglich, dass eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unmittelbar bevorsteht.
4. Einblick in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss, der nähere Informationen zu den Gründen der Aufhebung enthält, kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden. Diese Möglichkeit dient der Transparenz und informiert über die nächsten Schritte im Verfahren.
Ausblick
Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen markiert das Gericht einen entscheidenden Punkt im Verfahren über das Vermögen der WuGos GmbH i.L. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren mit einer Entscheidung zur Insolvenzeröffnung fortgeführt oder gegebenenfalls eingestellt wird. Beteiligte des Verfahrens können sich beim Insolvenzgericht über den aktuellen Stand und die weiteren Entwicklungen informieren.
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