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Änderung des Beschlusses im Insolvenzverfahren der Witte Barskamp GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 47 IN 64/24
Amtsgericht Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2024

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Witte Barskamp GmbH & Co. KG, mit Sitz im Horndorfer Weg 26-28, 21354 Bleckede, hat das Amtsgericht Lüneburg am 20. Dezember 2024 den Beschluss vom 6. Dezember 2024 geändert. Die Änderungen betreffen die unter Ziffer 3 und Ziffer 4 getroffenen Anordnungen, die nun aufgehoben wurden.


1. Überblick über die Schuldnerin

Die Witte Barskamp GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRA 896 eingetragen. Sie wird vertreten durch:

  • Witte Barskamp Verwaltungs GmbH, Bleckede (persönlich haftende Gesellschafterin)
  • Jens Düffert, Bleckede (Kommanditist)
  • Andreas Witte, Bleckede (Kommanditist)
  • Horst Witte, Nahrendorf (Kommanditist)

2. Änderung des Beschlusses

Mit dem aktuellen Beschluss hat das Insolvenzgericht folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Aufhebung des Zustimmungserfordernisses:
    Das unter Ziffer 3 des ursprünglichen Beschlusses vom 6. Dezember 2024 angeordnete Zustimmungserfordernis wurde aufgehoben. Dies bedeutet, dass bestimmte Handlungen oder Entscheidungen, die zuvor der Zustimmung bedurften, nun wieder eigenständig von der Schuldnerin oder anderen Beteiligten getroffen werden können.
  2. Aufhebung der Verpflichtung zur Vorlage eines Insolvenzplans:
    Auch die unter Ziffer 4 des ursprünglichen Beschlusses auferlegte Verpflichtung zur Vorlage eines Insolvenzplans innerhalb von drei Monaten wurde aufgehoben. Damit entfällt die Verpflichtung der Schuldnerin oder eines Beteiligten, einen Plan zur Sanierung oder Restrukturierung des Unternehmens zu erarbeiten und dem Gericht vorzulegen.

3. Bedeutung des Beschlusses

Die Aufhebung des Zustimmungserfordernisses und der Insolvenzplanpflicht könnte auf eine veränderte Einschätzung der wirtschaftlichen Lage oder der Verfahrensstrategie durch das Insolvenzgericht hindeuten. Mögliche Gründe könnten sein:

  • Geänderte Verfahrensziele: Das Gericht sieht möglicherweise keine Notwendigkeit mehr für ein umfassendes Sanierungs- oder Restrukturierungskonzept.
  • Ausblick auf Liquidation: Die Aufhebung des Insolvenzplanerfordernisses könnte darauf hindeuten, dass eine Abwicklung (Liquidation) der Gesellschaft statt einer Sanierung wahrscheinlicher wird.
  • Vertrauen in die Eigenverwaltung: Die Schuldnerin könnte wieder mehr Handlungsspielraum erhalten, falls das Gericht dies für angemessen hält.

4. Einblick in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss vom 20. Dezember 2024, der die Hintergründe der Änderungen sowie mögliche Konsequenzen genauer beschreibt, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg eingesehen werden. Beteiligte können sich hierüber detailliert informieren.


Ausblick

Mit der Änderung des Beschlusses wurde ein entscheidender Schritt im Verfahren der Witte Barskamp GmbH & Co. KG vollzogen. Ob und in welcher Form das Insolvenzverfahren fortgeführt wird, bleibt abzuwarten. Der Wegfall des Insolvenzplans deutet jedoch darauf hin, dass eine Sanierung des Unternehmens möglicherweise nicht weiter verfolgt wird und andere Verfahrenswege, wie eine geordnete Abwicklung, in Betracht gezogen werden könnten.

Amtsgericht Lüneburg
Insolvenzgericht

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