Die süße Versuchung „Dubai-Schokolade“ ist nicht nur bei Konsumenten beliebt, sondern auch ins Fadenkreuz der Lebensmittelüberwachung geraten. Behörden warnen vor erheblichen Qualitätsmängeln und möglichen Gesundheitsrisiken. Hinter der edel klingenden Verpackung und der beliebten Pistazienfüllung verbergen sich teils alarmierende Erkenntnisse.
Baden-Württemberg: Schimmelpilzgifte und Verbrauchertäuschung
Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Verbraucherschutz schlägt Alarm. Nach einer Untersuchung des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) wurden bei acht von acht Proben eklatante Mängel festgestellt. Diese reichen von Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen) in Pistazienfüllungen bis hin zur Verwendung von Fremdfett anstelle echter Schokolade – ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung.
Minister Peter Hauk (CDU) zeigte sich besorgt:
„Von Betrug bis Gesundheitsschädlichkeit wurde in den ersten Importproben von ,Dubai-Schokolade‘ alles gefunden. Das ist so nicht akzeptabel.“
Die Ergebnisse veranlassten die Behörden zu einem landesweiten Sonderprogramm, um sämtliche Angebote von „Dubai-Schokolade“ in Baden-Württemberg genauer zu überprüfen. Die betroffenen Produkte gelten als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Hessen: Mängel bei Kennzeichnung
Auch in Hessen wurde „Dubai-Schokolade“ genauer unter die Lupe genommen. Martin Schambeck vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor berichtet von einer Probe aus der Türkei, die in einem Geschäft in Sulzbach (Main-Taunus-Kreis) entnommen wurde. Die Untersuchung brachte diverse Kennzeichnungsmängel ans Licht:
- Unzureichende Produktbezeichnung: Die Angabe „DUBAI Chocolate“ genügt nicht den Vorgaben der EU-Lebensmittelverordnung (Nr. 1169/2011).
- Fehlende Zutatenangaben: Begriffe wie „Knafeh“ sind für Verbraucher nicht eindeutig und unverständlich.
- Mangelhafte Nährwertangaben: Eine deutschsprachige Nährwertkennzeichnung fehlt.
- Unklare Haltbarkeitsangaben: Ein Hinweis zum Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf der Verpackung nicht vorhanden.
- Verstoß gegen die Kakaoverordnung: Angaben zum Kakaogehalt entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Johannes Latsch, Pressereferent des Main-Taunus-Kreises, teilte mit:
„Es wurden Mängel bei der Kennzeichnung festgestellt. Eine gesundheitliche Verbrauchergefährdung besteht nach unserer Kenntnis nicht.“
Da das Verfahren noch läuft, werden keine weiteren Details zu der betroffenen Marke genannt.
Weitere Bundesländer aktiv
Auch andere Bundesländer haben „Dubai-Schokolade“ im Visier. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat Beprobungen im Einzelhandel und im Online-Handel angestoßen. Konkrete Ergebnisse aus Bayern liegen bislang jedoch noch nicht vor.
Fazit: Vorsicht beim Kauf von „Dubai-Schokolade“
Obwohl die exotische Verpackung und die edel klingende Pistazienfüllung verlockend wirken, sollten Verbraucher derzeit bei „Dubai-Schokolade“ wachsam sein. Die bisherigen Untersuchungen offenbaren gravierende Probleme: von gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen wie Schimmelpilzgiften bis hin zu irreführender Kennzeichnung. Verbraucher sollten sich gut informieren und zweifelhafte Produkte meiden.
Die zuständigen Behörden arbeiten intensiv daran, den Markt zu prüfen und die Verbraucher zu schützen.