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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die TW Aluminiumtechnik GmbH: Amtsgericht Cloppenburg sichert Vermögenswerte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Cloppenburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TW Aluminiumtechnik GmbH mit Sitz in der Hohe Feldstraße 12 A, 49696 Molbergen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist der Schutz der Insolvenzmasse und die Sicherstellung der Gläubigerinteressen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 139/24 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die TW Aluminiumtechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 219526, ist auf Aluminiumverarbeitung spezialisiert. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Alex Baliabkin vertreten, der in Molbergen, OT Ermke, Südring 8 wohnhaft ist. Angesichts der finanziellen Schieflage der Gesellschaft wurde ein Insolvenzantrag gestellt, woraufhin das Gericht Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte eingeleitet hat.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Amtsgericht hat Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Bremen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Sponagel wird dafür verantwortlich sein, die Vermögenswerte des Unternehmens zu überwachen, zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:


Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Um eine Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
  2. Aufforderung an Drittschuldner:
    Die Schuldner der TW Aluminiumtechnik GmbH (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) werden aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  3. Prüfung der Vermögensverhältnisse:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und sicherzustellen, dass die Gläubigerrechte gewahrt bleiben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Schuldnerin oder – bei Rügen zur internationalen Zuständigkeit (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848) – auch von jedem Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

  • Frist zur Einlegung der Beschwerde: Zwei Wochen
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.


Fazit

Das Amtsgericht Cloppenburg hat mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die TW Aluminiumtechnik GmbH einen wichtigen Schritt unternommen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und Gläubiger vor möglichen Nachteilen zu schützen. Die weitere Prüfung durch Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel wird klären, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen oder alternative Lösungen möglich sind.

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