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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die KANIA Großhandel GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 194/24
Amtsgericht Syke, Beschluss vom 20.12.2024

Am 20. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Syke um 09:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der KANIA Großhandel GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Im Meerbachbogen 8, 31582 Nienburg (Weser) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 31266 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Aristides Dias.


1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt. Herr Ludolfs wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine transparente Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchzuführen.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Lange Straße 18, 29664 Walsrode
  • Telefon: 05161 / 481000
  • Telefax: 05161 / 4810027

2. Einschränkungen für die Schuldnerin

Mit dem Beschluss des Gerichts wurden die Verfügungsbefugnisse der Schuldnerin erheblich eingeschränkt:

  • Zustimmungspflicht für Verfügungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Aufforderung an Drittschuldner: Kunden und Geschäftspartner der Schuldnerin wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

3. Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger zu sichern und die Grundlagen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Konkret umfasst dies:

  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Der Insolvenzverwalter analysiert die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, um festzustellen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  • Sicherung der Insolvenzmasse: Vermögenswerte der Schuldnerin sollen vor unkontrollierten Abflüssen geschützt werden.
  • Entscheidungsgrundlage für das Gericht: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dem Gericht Bericht erstatten, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist und welche Perspektiven – Sanierung oder Liquidation – für das Unternehmen bestehen.

4. Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss, der die genauen Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters festlegt, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Syke eingesehen werden. Diese Möglichkeit dient der Transparenz und ermöglicht den Beteiligten, sich über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch ihre Gläubiger innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Dies gilt insbesondere, wenn die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 angefochten werden soll.

Fristen und Einlegung der Beschwerde:

  • Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Bei öffentlichen Bekanntmachungen läuft die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, müssen jedoch den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen.

Anschrift für die Beschwerde:
Amtsgericht Syke – Insolvenzabteilung
Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke
Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke


Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden erste Maßnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der KANIA Großhandel GmbH zu sichern. Die Entscheidung des Gerichts, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird von den Ergebnissen der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen. Insbesondere wird zu klären sein, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine Abwicklung möglich ist.

Amtsgericht Syke
Insolvenzgericht

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