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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die FSH GmbH Finanzservice angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 359/24
Amtsgericht Neu-Ulm, Beschluss vom 20.12.2024

Am 20. Dezember 2024 um 10:30 Uhr hat das Amtsgericht Neu-Ulm die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FSH GmbH Finanzservice angeordnet. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Frühlingstraße 2, 89250 Senden, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRB 15353 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Uwe Hammerschmidt vertreten.

Das Unternehmen ist auf Finanzdienstleistungen spezialisiert.


1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Winterhoff bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und deren Verwaltung zu überwachen, um eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Söflinger Straße 70, 89077 Ulm
  • Telefon: +49 (731) 8507720
  • Telefax: +49 (731) 85077277
  • E-Mail: ulm@jbw-law.eu

2. Einschränkungen für die Schuldnerin

Mit dem Beschluss hat das Gericht die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt.

  • Zustimmungspflicht für Verfügungen: Verfügungen der FSH GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch für die Einziehung offener Forderungen der Schuldnerin verantwortlich.

3. Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um die Insolvenzmasse zu schützen und eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu ermöglichen, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner der FSH GmbH, wie Geschäftspartner oder Kunden, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind alle Gelder an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu überweisen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin wurden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

4. Hintergrund und Bedeutung

Die FSH GmbH Finanzservice hat einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen gestellt, was auf finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens hindeutet. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, eine transparente Darstellung der finanziellen Lage zu ermöglichen und eine gerechte Verteilung der verbleibenden Mittel an die Gläubiger sicherzustellen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin durchführen und dem Gericht Bericht erstatten. Basierend auf diesen Ergebnissen wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.


Rechtsbehelfsbelehrung

Beteiligte des Verfahrens können binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neu-Ulm einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch eingereicht werden. Elektronische Rechtsbehelfe müssen den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten.


Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden erste Schritte unternommen, um die Vermögenswerte der FSH GmbH Finanzservice zu schützen und mögliche Gläubigerforderungen zu klären. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Amtsgericht Neu-Ulm
Insolvenzgericht

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