Aktenzeichen: 810 IN 1039/24 C-77
Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.12.2024
Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main um 09:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der CI PE KO-Goebenpark GmbH & Co. KG angeordnet. Die Schuldnerin, mit Sitz in der Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 51169 eingetragen. Als Gesellschafterin fungiert die CI Projektentwicklungsgesellschaft Kaiserlei mbH (HRB 117396), ebenfalls ansässig in Frankfurt am Main.
1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Frankfurt am Main bestellt. Dr. Laubereau wird mit der Überwachung der Vermögensverwaltung und der Sicherung der Insolvenzmasse betraut.
Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Adresse: Trakehner Straße 7-9, Eingang A, 60487 Frankfurt am Main
- Telefon: 069 / 85 09 693 0
- Telefax: 069 / 85 09 693 29
- E-Mail: frankfurt@pluta.net
- Web: www.pluta.net
2. Einschränkungen für die Schuldnerin
Mit dem Beschluss des Gerichts sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Diese Maßnahme gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO dient dazu, unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern und die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger zu sichern.
3. Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und mögliche Ansprüche der Gläubiger zu wahren. Dazu gehören insbesondere:
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter ist befugt, Vermögenswerte der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
- Überprüfung der wirtschaftlichen Lage: Dr. Laubereau wird die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin genau analysieren, um festzustellen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
- Unterstützung der Unternehmensführung: Er überwacht die Geschäftsführung der Schuldnerin und sorgt dafür, dass Entscheidungen nur im Einklang mit den Interessen der Gläubiger getroffen werden.
4. Hintergrund und nächste Schritte
Die CI PE KO-Goebenpark GmbH & Co. KG ist Teil der Immobilienbranche und auf Projektentwicklungen spezialisiert. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens führten, werden in den kommenden Wochen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter untersucht.
Im nächsten Schritt wird Dr. Laubereau dem Gericht Bericht erstatten und eine Einschätzung zur Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin sowie zu möglichen Sanierungschancen oder der Notwendigkeit einer Abwicklung des Unternehmens geben. Die Ergebnisse dieser Analyse werden die weitere Richtung des Verfahrens bestimmen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können Beteiligte binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt am Main einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, dessen Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf der Plattform für Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder elektronisch einzureichen. Elektronische Beschwerden müssen den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Bedeutung des Beschlusses
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der CI PE KO-Goebenpark GmbH & Co. KG geschützt und im Interesse aller Gläubiger bewahrt werden. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird zeigen, ob das Unternehmen restrukturiert werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.
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