Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die RheinMain TV GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 19. Dezember 2024 um 11:40 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der RheinMain TV GmbH die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Vermögenswerte zu sichern und unkontrollierte Verfügungen zu verhindern. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 1747/24 R-33 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die RheinMain TV GmbH, mit Sitz am Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 134576 eingetragen. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Ilkem Beykoz Sahin.

Das Unternehmen, das sich in der Medien- und TV-Branche bewegt, sieht sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die zur Einleitung eines Insolvenzantragsverfahrens geführt haben.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Frankfurt am Main bestellt. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren, Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
  • Kanzlei: Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
  • Telefon: 069/95 91 10 0
  • Fax: 069/95 91 10 80
  • E-Mail: mail@hgw.de
  • Web: www.hgw.de

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat folgende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der RheinMain TV GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Die Schuldner der RheinMain TV GmbH (z. B. Geschäftspartner) dürfen keine Zahlungen an die Schuldnerin leisten. Alle Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Sicherung der Vermögenswerte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
  • Fristbeginn: Mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die RheinMain TV GmbH hat das Amtsgericht Frankfurt am Main einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und Gläubigerinteressen eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüfen und alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung eines möglichen Insolvenzverfahrens ergreifen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 1747/24 R-33 weitergeführt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Allgemeines Verfügungsverbot für die Medi Plus UG: Amtsgericht Wiesbaden ordnet Maßnahmen an

Next Post

Smartphone-Nutzung an Heiligabend: Zwischen Tradition und digitalem Alltag