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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die IZS GmbH: Amtsgericht Heilbronn ordnet Schutzmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 19. Dezember 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der IZS GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist der Schutz der Vermögenswerte und die Überprüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 40 IN 1219/24 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die IZS GmbH, mit Sitz in der Tullastraße 16, 75031 Eppingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 785498 eingetragen. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Eduard Zerbe vertreten. Die Insolvenzantragsstellung erfolgte durch die Schuldnerin selbst. Das Verfahren wird durch den Rechtsanwalt Thomas Kless aus Backnang begleitet.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner aus Heilbronn bestellt. Herr Egner ist verantwortlich für die Überwachung der Vermögenswerte, die Sicherung der Insolvenzmasse und die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Name: Dr. jur. Marcus Egner
  • Adresse: Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn
  • Telefon: 07131 60990
  • Fax: 07131 609962
  • E-Mail: anwalt@haus-des-rechts.de

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Das Amtsgericht Heilbronn hat folgende Maßnahmen erlassen, um die Vermögenswerte der IZS GmbH zu sichern:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Verwaltung der Vermögenswerte:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin zu übernehmen.
    • Forderungen der Schuldnerin dürfen auf Sonderkonten eingezogen werden.
  3. Verbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der IZS GmbH (z. B. Kunden oder Geschäftspartnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen sind direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden eingestellt, soweit diese keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  5. Prüfung der Vermögensverhältnisse:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreichend ist, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  6. Überwachung und Nachforschungen:
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in Geschäftsunterlagen und Kontodaten zu nehmen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Maßnahmen dienen dazu, die Vermögenswerte der IZS GmbH zu sichern, bevor über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird. Zugleich wird geprüft, ob die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Fortführung ermöglicht oder eine geordnete Abwicklung notwendig ist.


Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Heilbronn einen wichtigen Schritt zum Schutz der Gläubigerinteressen und der Insolvenzmasse der IZS GmbH unternommen. Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner wird die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte einleiten. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt abzuwarten.

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