Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Neumünster im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der ELBE Baustahl GmbH umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 10075/24 geführt.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die ELBE Baustahl GmbH, mit Sitz in der Altonaer Straße 1, 24576 Bad Bramstedt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 15351 KI eingetragen. Das Unternehmen, das im Stahlhandel tätig ist, wird von Bujamin Bajrami als Geschäftsführer vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten hat die Gesellschaft die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Jan-Christoph Krüger aus Hamburg bestellt. Herr Krüger übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu analysieren.
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Name: Dipl.-Kfm. Jan-Christoph Krüger
- Adresse: Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg
- Telefon: 040 40117110
- Fax: 040 401171199
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Amtsgericht Neumünster folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Vermögenswerten:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einzuziehen.
- Auch Kassenguthaben der Schuldnerin dürfen auf ein Treuhandkonto transferiert werden.
- Verbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der ELBE Baustahl GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Prüfung der Vermögensverhältnisse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). - Zustellungen im Verfahren:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die im Verfahren vorzunehmenden Zustellungen an Drittschuldner durchzuführen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
- Zuständiges Gericht: Amtsgericht Neumünster, Insolvenzgericht, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Neumünster wichtige Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte der ELBE Baustahl GmbH unternommen. Dipl.-Kfm. Jan-Christoph Krüger wird als vorläufiger Insolvenzverwalter die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens analysieren und sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens steht noch aus und wird auf Basis der weiteren Ermittlungen erfolgen.