Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Accio Personal Service GmbH: Amtsgericht Charlottenburg schützt Vermögenswerte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Accio Personal Service GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36a IN 8478/24 geführt. Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Insolvenzmasse und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die Accio Personal Service GmbH, mit Sitz in der Jerusalemer Straße 43, 10117 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 117635 eingetragen. Das Unternehmen wird von Jana Müller-Stuke und Marek Gabriel Potocki als Geschäftsführer vertreten. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten beantragte das Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.


Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die erfahrene Rechtsanwältin Ulrike Sythes aus Potsdam zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Sythes übernimmt ab sofort die Verantwortung, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die weitere Abwicklung des Verfahrens zu begleiten.

Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin:

  • Rechtsanwältin Ulrike Sythes
  • Adresse: Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam
  • Telefon:
  • E-Mail:

Wesentliche Anordnungen des Gerichts

Das Amtsgericht Charlottenburg hat folgende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, die finanziellen Verhältnisse zu prüfen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage eintreten.

Hinweise zur Veröffentlichung und Speicherung

Die Anordnung wird elektronisch bekannt gemacht und bleibt mindestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gespeichert. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, wird die Bekanntmachung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht (§ 3 Abs. 1 InsOBekV).


Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
  • Zuständiges Gericht: Amtsgericht Charlottenburg, Insolvenzgericht, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen Schritt unternommen, um die Vermögenswerte der Accio Personal Service GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Ulrike Sythes wird die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen ergreifen, um die Insolvenzmasse zu bewahren. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt oder alternative Lösungen für das Unternehmen gefunden werden können.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Procomcure Biotech Germany GmbH angeordnet

Next Post

3ik-Strategiefonds III: Sicher durch volatile Märkte – Flexibilität und Diversifikation als Schlüssel