Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Accio Personal Service GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36a IN 8478/24 geführt. Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Insolvenzmasse und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens.
Hintergrund zur Schuldnerin
Die Accio Personal Service GmbH, mit Sitz in der Jerusalemer Straße 43, 10117 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 117635 eingetragen. Das Unternehmen wird von Jana Müller-Stuke und Marek Gabriel Potocki als Geschäftsführer vertreten. Angesichts finanzieller Schwierigkeiten beantragte das Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Das Amtsgericht Charlottenburg hat die erfahrene Rechtsanwältin Ulrike Sythes aus Potsdam zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Sythes übernimmt ab sofort die Verantwortung, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die weitere Abwicklung des Verfahrens zu begleiten.
Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
- Rechtsanwältin Ulrike Sythes
- Adresse: Feuerbachstraße 5, 14471 Potsdam
- Telefon: –
- E-Mail: –
Wesentliche Anordnungen des Gerichts
Das Amtsgericht Charlottenburg hat folgende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Sicherung der Insolvenzmasse:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, die finanziellen Verhältnisse zu prüfen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage eintreten.
Hinweise zur Veröffentlichung und Speicherung
Die Anordnung wird elektronisch bekannt gemacht und bleibt mindestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gespeichert. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, wird die Bekanntmachung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht (§ 3 Abs. 1 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung
Betroffene Parteien können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist zur Einlegung: Zwei Wochen
- Zuständiges Gericht: Amtsgericht Charlottenburg, Insolvenzgericht, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen Schritt unternommen, um die Vermögenswerte der Accio Personal Service GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Ulrike Sythes wird die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen ergreifen, um die Insolvenzmasse zu bewahren. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt oder alternative Lösungen für das Unternehmen gefunden werden können.